Saldovortrags-Buchungen für GUV/EÜR notwendig?

Hallo,

ich würde mich riesig über eure Hilfe zu folgender Frage freuen:

Benötigt ein Einzelunternehmer zum Durchführen seiner GUV/EÜR die Saldovortrags-Buchungen?
Diese werden von der Steuersoftware zwar angeboten, aber ergebnisrelevant sind sie doch eh nicht.

Wird das Finanzamt einen Jahresanschluss (GUV+Einkommensteuererklärung OHNE BILANZ) auch ohne die Saldovortrags-Buchungen akzeptieren?

Vielen Dank für eure Hilfe!

LG

Vom Grundsatz werden bei Einnahme-Überschussrechnung keine Bestandskonten gebraucht, damit natürlich auch keine Saldovorträge. Besser ist es aber normalerweise, wenn man Bestandkonten führt, denn erstens kennt sich sonst irgendwann kein Schwein mehr aus und zweitens kann es einem passieren, dass man irgendwann auf Bilanzierung umstellen muss.

Vielen Dank für deine Antwort. Also würdest du die Buchungen, die die Software gemacht hat, einfach drinlassen?
Oder macht das keinen Sinn, weil sie für 2014 das erste mal gemacht wurden und für die drei Jahre davor nicht (weil ohne Software)?

Servus,

neugierhalber: Wie schaffst Du es eigentlich, Bank und Kasse ohne Abstimmsummen zu buchen, ohne dass dabei das pure Grausen herauskommt?

Schöne Grüße

MM

Was meinst du mit Abstimmsummen buchen?

Ich habe ein ganz kleines Unternehmen mit dem Ziel zunächst einmal steuerlich gegenüber dem FA alles sauber zu zahlen. Durcheinander kam dadurch rein, dass ich anfangs eine formlose Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben machen konnte und erst seit drei Jahren eine Software verwende. Diese habe ich zwischendurch auch noch gewechselt. Privat- und Geschäftskonto ist das gleiche, sodass die Entnahmen und Einlagen ohnehin nicht erkennbar sind.
Ich weiß, dass ist nicht übersichtlich. Aber solange die GUV gegenüber dem FA stimmt, passt doch alles, oder?

Was meinst du mit Abstimmsummen buchen?

Ich habe ein ganz kleines Unternehmen mit dem Ziel zunächst einmal steuerlich gegenüber dem FA alles sauber zu zahlen. Durcheinander kam dadurch rein, dass ich anfangs eine formlose Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben machen konnte und erst seit drei Jahren eine Software verwende. Diese habe ich zwischendurch auch noch gewechselt. Privat- und Geschäftskonto ist das gleiche, sodass die Entnahmen und Einlagen ohnehin nicht erkennbar sind.
Ich weiß, dass ist nicht übersichtlich. Aber solange die GUV gegenüber dem FA stimmt, passt doch alles, oder?

Servus,

üblicherweise werden auch die Aufzeichnungen für die Überschussrechnung erfasst, indem man die Geldkonten Bank und Kasse durchbucht, auf denen alle Einnahmen und Ausgaben zwangsläufig enthalten sind.

Die Anwendung, mit der man bucht, rechnet dabei den Bestand des Geldkontos mit, das man grade bucht. So kann man bei jeden Kontoauszug und bei jedem Kassenbericht am Schluss sehen, ob man überhaupt das erfasst hat, was da draufsteht.

Sonst hat man ruckzuck einen Betrag von 1.115,23 € als 15,23 € oder als 11.115,23 € getippt und keine Chance, den Irrtum zu erkennen.

Die Geldkonten, falls bebucht Abgrenzungskonten USt / Vorsteuer und (falls vorhanden) Konten des Anlagevermögens sind - wenn ich es richtig sehe - die einzigen, bei denen beim Überschussrechner ein Saldovortrag stehen kann. Was für Konten mit Vorträgen auf den 01.01. gibt es denn bei Dir?

Schöne Grüße

MM

Boah, das überfordert mich gerade…
ich mache nichts anderes als alle Belege, die ich habe als Einnahmen oder Ausgaben zu verbuchen. Da habe ich die Belege in Papierform vor mir.

Ich habe 8 Vortragskonten und so wie ich das sehe, hat das etwas mit den Sachanlagekonten zu tun: 27 Software, 320 PKW, 480 GWG, 490 Sonstige BGA, 1000 Kasse und drei Bankkonten. Dann gibt es für die 4 Sachanlagekonten nochmal 4 „entgegengesetzte“ Buchungen …

Oh je! Andere Frage zum Thema Betriebsprüfungen… Kann es denn wegen meinem Wirrwarr viel Ärger geben, auch wenn ich mir sicher sind alle Steuern korrekt bezahlt zu haben? Weil, darum geht es doch!

Das würde ich lassen. Du kannst nie abstimmen, ob der Saldo deiner Buchungen mit dem Saldo deiner Kontoauszüge abz. Privat stimmt. Ein Betriebsprüfer ist da im Übrigen auch ziemlich spaßbefreit.

Die Prüfer arbeiten mit einer Software, in der sie deine Buchführung einlesen. Kann dein Programm das?
Wenn er dann Belege anfordert, in deinem Fall die Kontoauszüge, kann er nicht erkennen, ob deine Buchhaltung stimmt, weil die Salden nicht zu zueinander passen.
Die Bestandskonten würde ich auf jeden Fall vortragen, weil hier auch der Wertverlust dargestellt wird.
Wenn du auch noch auf Bilanz umstellen möchtest, gibt es ein tolles Wirrwarr. Du musst eine Eröffnungsbilanz erstellen und hast keine Vorträge? Was auch sehr wichtig ist, die Bilanz muss auch ausgeglichen sein, d.h. Aktiv und Passiv sind gleich.

Viele Grüße

Gesine

Servus,

Ärger kann das unter keinen Umständen geben, weil ein Überschussrechner seine Aufzeichnungen anfertigen kann, wie er will - sie müssen bloß nachvollziehbar sein.

Ich habe früher viele Überschussrechnungen für Ärzte ganz ohne Erfassung in einem Buchungssystem gemacht, das geht auch: Ein Ordner, Belege nach Einnahme- und Ausgabearten sortiert abgelegt, Trennstreifen zwischen die einzelnen Einnahme- und Ausgabearten, und dann zu jedem Abschnitt ein Addistreifen vom Tischrechner eingeheftet. Kontrolle auf Tippfehler war da bloß, ob die Größenordnungen plausibel waren und wie der Vergleich mit dem Vorjahr ausfiel.

Wenn Du nicht nach Bankkontoauszügen und Kassenberichten buchst, haben auch die Vortragswerte dieser Konten keine Bedeutung.

Vorsichtig muss man mit dem Konto „Kasse“ sein: Wenn man das so nennt, muss die Kasse auch kaufmännisch geführt werden. Wenn es eine Möglichkeit gibt, dieses Konto umzubenennen (z.B. „Bargeldbewegungen“), sollte man das als Überschussrechner immer nutzen. Bösartige Betriebsprüfer hängen sich sonst an Einzelheiten dieser „Kasse“ auf.

Schöne Grüße

MM

Also, Gesine und Apfelfrisch.

zunächst einmal vielen Dank für eure große Mühe.
Ich nehme mit, dass ich meine Konten besser trennen muss!!! Und jetzt zukünftig mit Privateinlagen und -entnahmen arbeite. Die Bestandskonten trage ich vor (alleins schon wegen den Abschreibungen), auch wenn die Werte bei Bank so natürlich nicht stimmen. Kasse versuche ich umzubenennen…
Außerdem durchsuche ich meine Buchungen nochmals nach zu großen Werten (Tippfehler).

ich danke euch!!!

Mal was Neues :-)))

Ich würde ebenfalls die Salden vortragen. Zum einen wegen der Abstimmerei im Geldkontenberiech, was ja hier schon in epischer Breite ausgetragen worden ist.

Und dann auch, weil es das Gesetz an manchen Stellen so will. So muss das Anlagevermögen und bestimmte Gegenstände, die Umlaufvermögen wären, wenn man bilanzieren würde, entsprechend aufgezeichnet werden.

Auch für die Darlehensabstimmung und die privaten Konten ist es gut zu wissen, wo man steht.

Es kann auch anders sein. Wenn du einen Gewinn von 5.000 Euro ausweis, wird das Finanzamt fragen, wovon du do gelebt hast.

Da ist es gut, wenn man das Privateinlagekonto vorzeigen kannst und/oder belegen kannst, dass Geld von außen gekommen ist und nicht etwa schwarz gearbeitet wurde. Geldverkehrsrechnung nennen sie es.

LOL… sorry!

Kann man sich so sehr verlesen!!! Apfelfrisch klingt nach so einem Autoduftbaum…
Danke für deine Tipps!

sehr guter Punkt. Danke!
Daran hab ich garnicht gedacht, weil es für mich klar war, dass es dann nur eine Privateinlage sein kann. Dass das FA von anderen Umständen ausgehen muss ist auch logisch…