Salvatorische Klausel

Hallo,

ich habe mal gehört, dass man am Ende eines Vertrages nicht mehr eine „Salvatorische Klausel“ aufnimmt, sondern dass diese nun mit „Teilunwirksamkeit“ zu betiteln ist.

Stimmt das, und wenn ja, warum?

Danke!
Josch

Hallo,

das kannst Du halten wie ein Dachdecker. Die salvatorische Klausel selbst, hat auch eigentlich nur klarstellende Bedeutung. D.h. selbst wenn Die sie vergißt, dürfte nichts Wesentliches anbrennen. Umso unbedeutender ist, wie Du sie benennst.

Vielleicht gibt es irgendeine Tendenz, dass jetzt „salvat. Klausel“ irgendwie nicht mehr „trendy“ klingt…aber rechtlich ist das wirklich vollkommen schnurz, wie Du die Klausel nennst. Im übrigen geht es in ihr regelmäßig nicht nur um Teilunwirksamkeit sondern auch um Lückenausfüllung

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