Salvatorische Vertragsklausel noch aktuell?

Ich musste sicherheitshalber einen kleinen Vertrag aufsetzen. Geht um ein Darlehen unter Freunden. Damit der Vertrag nicht so klingt, als wäre ich voller Misstrauen, habe ich ihn im Umgangsdeutsch verfasst und relativ formlos. Mein Vater (alte Schule) meint, da müsse unbedingt eine salvatorische Klausel mit rein, weil sonst der ganze Vertrag leicht hinfällig werden könnte.

Muss das wirklich sein? Gilt nicht ersatzweise immer das BGB oder HGB? Ich würde auf diese Formulierung gern verzichten. Was sagen die juristisch Angehauchten dazu?

(Schon klar: Ich möchte keine Rechtsberatung und eure Antworten müssen nicht dem Anspruch genügen, einem letztinstanzlichen Urteil standzuhalten.)

Ich danke euch!

Hallo 29077,

Gilt nicht ersatzweise immer das BGB
oder HGB? Ich würde auf diese Formulierung gern verzichten.

Das stimmt. Alles, was nicht im Vertrag geregelt ist, bis auf wenige Dinge (Darlehenssumme, Rückzahlungsdatum, u.a.), werden nach dem BGB geregelt. Das gilt auch, wenn eine klausel unwirksam ist. Sobald etwas nicht im Vertrag geregelt ist, gelten die Regelungen des BGB.

Davon, dass eine Salvatorische Klausel im Vertrag stehen muss, hab ich noch nie gehört. Er schadet aber sicher auch nicht. :smile:

Hoffe, das hilft ein wenig.
Viele Grüße,
Jay

Für die Wirksamkeit des Vertrages generell ist eine salvatorische Klausel kein Muss. Sie soll nur absichern, falls ein Teil des Vetrages aus irgendeinem Grund unwirksam ist, dass der Rest des Vertrages aber noch Wirksamkeit hat, und eben nicht der gesamte Vertrag damit „fällt“. Ich meine, wenn der Vertrag nicht zu umfangreich und noch übersichtlich ist, udn es keine Bedenken eienr Unwirksamkeit gibt, dann brauchst du eine solche Klausel nicht aufnehmen. Wenn du dich jedoch absichern möchtest und auch Bedenken deines Vertragspartners gegenüber hast, dann empfehle ich dir die Aufnahme einer solchen Klausel, die auch ganz kurz ausfallen kann:

„Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle einer unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.“
(aus Wikipedia: http://de.wikipedia.org/wiki/Salvatorische_Klausel#B…)

Du kannst das natürlich noch umformulieren und kannst bspw. statt „Parteien“ die Namen aufnehmen usw. so dass es nicht zu formell wirkt.

Und bedenke: jenseits des Gerichts kann man sich mit seinen Vertragspartnern *immer* einigen, *wenn* sie denn kooperativ sind.

Hallo,

gleich vornab: Ich bin wirklich nur juristisch „angehaucht“, also Hobbyjurist. Für eine verlässliche Antwort also lieber einen Juristen fragen.

Zur Sache: Der Vertrag wird beim Fehlen der salvatorischen Klausel sicherlich nicht ungültig. Mit salvatorischer Klausel ist man beim Rechtstreit aber auf der sicheren Seite. Dies gilt auch für die übrige Formulierung des Vertrags. Auch wenn unter Freunden/Verwandten die juristische Sprache vielleicht unangebracht klingt, mit ihr ist man im Konfliktfall auf der sicheren Seite.

Viel Erfolg beim Vertragsabschluss und in der Hoffnung, dass Dir auch noch Juristen auf Deine Frage antworten, verbleibe ich

mit den besten Grüßen

Lauri