Ich musste sicherheitshalber einen kleinen Vertrag aufsetzen. Geht um ein Darlehen unter Freunden. Damit der Vertrag nicht so klingt, als wäre ich voller Misstrauen, habe ich ihn im Umgangsdeutsch verfasst und relativ formlos. Mein Vater (alte Schule) meint, da müsse unbedingt eine salvatorische Klausel mit rein, weil sonst der ganze Vertrag leicht hinfällig werden könnte.
Muss das wirklich sein? Gilt nicht ersatzweise immer das BGB oder HGB? Ich würde auf diese Formulierung gern verzichten. Was sagen die juristisch Angehauchten dazu?
(Schon klar: Ich möchte keine Rechtsberatung und eure Antworten müssen nicht dem Anspruch genügen, einem letztinstanzlichen Urteil standzuhalten.)
Ich danke euch!