Hallo Caschmi,
nur um ein kleines Missverständnis zu beseitigen. Wir sprechen im Fachkargon von Kosten auch dann, wenn der Mietzer selbst reinigt. Immerhin entstehen ihm neben dem Arbeitsaufwand auch Kosten für Putzmittel. Umlagefähige Kosten einer Fremdfoirma können - mit gewissen Ausnahmen - ohnehin nicht umgelegt werden, wenn die Vereinbarung für eine Umlage fehlt.
es wurde eine ETW gekauft, die Mieter haben den alten
Mietvertrag, worin über kehren und Schnebeseitigung nichts
drinsteht, nun hat ETW Gemeinschaft beschlossen, das Bewohner
des Hauses, dies nicht auf EG abwälzen können, ALLE sollen
räumen und fegen.
Gehe ich nach diesem Hinweis recht in der Annahme, dass es sich nicht um die übliche Treppenhausreinigung handelt, die Du angesprochen hast, sondern in Wirklichkeit um die Reinigung des Eingangsbereiches aussen und den Schneeräum- und Winterdienst ? Das würde aber dann bedeuten, dass die Mieter hausintern bislang auf ihren Etagen geputzt haben.
Aber - wenn die Mieter der unteren Etage bislang wegen dieser Mehrarbeit eine günstigere Miete gezahlt haben, ist mit Sicherheit der bisherige Träger der Wohnungen und die Eigentümer nicht so großzügig ( woraus sich auch das komplizierte Problem der Einbindung der anderen Mieter ergibt) gewesen, dass er zwar auf Mieteinnahmen im EG teilweise verzichtet hat ohne diese Kosten indirekt durch den höheren Mietpreis an die anderen Mieter umzulegen.
Möglicherweise wehren sich die Mieter zurecht. Wenn sie weiterhin dieselbe Miete zahlen müssen, bei nun höherer Eigenleistung, während bislang diese Leistung durch die Mieter der unteren Wohnung durch eine billigere Miete abgegolten wurden, ist die Frage erlaubt, wenn die unteren Mieter die Arbeiten nicht mehr ausführen können, künftig deren Miete den anderen Mieten angeglichen wird, wie dann die Mehreinnahmen der Eigentümer abgegolten werden. Denn wenn eine Arbeit wegfällt und dafür die unteren Mieter naturgemnäss eine höhere Miete zahlen müssen, ist auch dafür zu sorgen, dass nunmehr die restlichen Mieter eine Reduzierung der Miete erhalten. Geschieht dies nicht, kommt es indirekt einer Mieterhöhung gleich.
Mieter weigert sich jedoch, steht ja nix im Vertrag.
Muss der Eigentümer nun 20 km jeden Tag kommen und das für
seinen Mieter erledigen ?
Bitte mal eine genaue Darstellung. Wer hat eine
Eigentumswohnung gekauft und dessen Mieter hat einen alten
Mietvertrag ohne Hausreinigung ?
Meine Eltern kaufen eine bewohnte Eigentumswohnung ( 2.Etage),
die Mieter darin haben einen Mietvertrag, worin zwar die
abwechselnde Treppenreinigung aufgeführt ist, sonst nichts
also wie oben von mir vermutet
Weshalb beschliessen dann die Eigentümer, dass alle anderen
auch räumen und fegen müssen ?
Weil das EG Erdgeschoss nur aus Mietern besteht, die um die 70
Jahre alt sind und auch vom Gesetzgeber aus, die Last nicht
nur dem EG zufallen darf.
Falsch, das hängt von der Vereinbarung ab. Wenn, wie hier, eine günstigere Miete dafür gezahlt wird, dass im Gegenzug das EG gereinigt sein muss, auch Winterdienst erfolgen muss, ist eine Vereinbarung getroffen, die der Gesetzgeber zulässt. Im Übrigen ist die Differenz der günstigeren Miete zu den Mieten im Vergleich der anderen Mieter dann sogar zu versteuern, da es sich um einen Vorteil handelt, der durch Arbeitseinkommen entsteht und für Arbeit gegeben wird.
Wer hat bisher die Arbeiten ausgeführt, denn das Treppenhaus
wurde doch sicher bisher gereinigt und im Winter gab es wohl
auch einen Winterdienst ?
Ehemalige Genossenschaftswohnung
Das Erdgeschoss hat früher diese Arbeiten, Schneeräumung,
erledigt. Frühere Genossenschaften haben dem Unterhaus deshalb
die Mieten verbilligt.
siehe oben
Ist mit dem Mieter/ den Mietern verhandelt worden, dass sie
die Kosten der Reinigung übernehmen ?
Welche Kosten ? Stand nicht zur Debatte, jeder sollte das mit
seinem Mieter abklären (selbst dort wohnende Eigentümer
sollten es selbst machen)
Strassenreinigung, Winterdienst ist - Arbeitszeit verursacht auch - wenn auch nur fiktive - Kosten.
Besteht eine Hausordnung und was beinhaltet diese zur
Treppenhausreinigung, Kellerreinigung und Winterdienst und was
ist in den Mietverträgen unter Nebenkosten und unter
Hausordnung enthalten ?
Hausordnung ist aus Genossenschaftszeiten s.o.
okay
Wie wird die Übernahme der Hausreinigung - wobei der
Winterdienst getrennt vereinbart werden muss - gegenüber den
betroffenen Mietern begründet. Eine Begründung, die
dahingehend lautet, dass die Eigentümer die Kosten nicht
übernehmen wollen - wenn sie diese bisher getragen haben -
kommt einer indirekten Mieterhöhung gleich und ist nicht
wirksam.
Es geht nicht um Kosten, hab nix von Kosten geschrieben 
siehe Eingang meiner Antwort
Weshalb tritt das Problem eigentlich erst jetzt auf, wenn
bisher schon deise Wohnung vermietet oder selbst bewohnt war ?
Nun sie wurde jetzt erst gekauft, von daher stellt sich das
Problem, jetzt 
Ja aber dies ändert doch nichts daran, dass weiterhin der untere Mieter Vorteile hat, für die er im Gegenzug Leistungen erbringen muss. Weshalb soll dann bei anderen Mietern der Vertrag geändert werden, wenn die Mieter im EG die Vorteile haben für Leistungen, die sie nicht mehr erbringen ?
Gibt es keine Hausordnung kann der Vermieter eine solche
erstellen. Hier muss dann aber genau geregelt werden, was zu
tun ist. Die Begründung sollte nicht " Wir zahlen das nicht
lauten " sondern " zur Sicherung der Ordnung im Hause sowie
eine gedeihlichen Zusammenleben ist eine Hausordnung
erforderlich und wird zum Bestandteil des Mietvertrages
erklärt ". Aber, die Kosten dürfen nicht durch Fremdfirmen dem
Mieter übergestülpt werden. Der Mieter muss die Möglichkeit
haben, dass er die Arbeiten selbst durchführt. Wurden jedoch
in einem Mietvertrag die Kosten der Hausreinigung nicht
aufgenommen oder gar ist im Mietvertrag die Hausreinigung
gestrichen worden, bleibt es auch weiterhin ein Problem des
Vermieters, das er nur durch Verhandlungen mit dem Mieter
lösen kann.
Es wurde eine neue Hausordnung beschlossen, darin ist der
Winterplan für die Strassenreinigung von Eis und Schnee, in
wöchentlicher Abwechslung der 10 Parteien.
Das ist ohnehin ein Schmarren, sofern man nicht in einer Region wohnt, wo laufend Schneefall ist. Ich würde unter den von Dir bisher geschilderten Hinweisen keiner Partei die Übernahme des Winterdienstes anraten.
Jedoch weigern sich die Mieter der gekauften Wohnung dieses
auszuführen, weil dieser Passus nicht aufgeführt sei Schnee
und Eisräumen !
Sind sie auch im Recht.
Hier hat - es geht hier nicht um das Alter der Mieter im EG, denn dies hat in der Vereinbarung nichts zu suchen - zuerst einmal die Hausverwaltung zu klären, dass die Mieter im EG dann - wenn sie keine Leistungen mehr erbringen - auch die übliche Miete zahlen müssen. Beides - keine höhere Leistung, dafür eine günstige Miete - kann und wird nicht richtig sein. Das beduetet- Miete hoch bei den Mietern im EG und klare Ausweisung, welche Kosten diesen bisher erstattet wurden für den Winterdienst u.a. Leistungen.
Sodann klare Aussage, in welcher Höhe diese Mindereinnahmen aus der Miete der Mieter im EG in der Miete der anderen Mieter umgelegt wurde. Dort muss dann die Miete runter um diesen Betrag, wenn man ehrlich und fair mit den anderen Mietern umgehen will.
Gruss Günter