Samenspende

Hallo,
nehmen wir mal an…

Eine Frau, verheiratet, bittet einen anderen Mann um eine Samenspende, weil ihr Mann zeugungsunfähig ist. Das Kind wird nun geboren.
Soweit ich es verstanden habe, gilt der Ehemann automatisch als Kindsvater, wenn das Kind in einer Ehe geboren worden ist. Und dadurch kann der „wahre“ Kindsvater nicht auf das Kind „zurückzugreifen“, weil der Gesetzgeber die Ehe unter einen besonderen Schutz gestellt.

Wenn sich jetzt die Eheleute nun scheiden lassen und die Mutter des Kindes leidet unter einer sozialen Not, kann nun auf den „wahren“ Kindvater eine Forderung zukommen?

Was ist, wenn sich der Ehemann während der Schwangerschaft die gesamte Angelegenheit nun anderes überlegt und die Ehe wird vor Beendigung der Schwangerschaft geschieden, so dass das Kind nicht mehr ehelich geboren wird, können auf den „wahren“ Kindvater irgendwelche Forderungen zukommen?

Gruß, mic

Lustige Idee…
…aber nicht umsonst ist der „Spender“ anonym und jegliche Ansprüche gegen den Spender werden schriftlich ausgeschlossen.

…aber nicht umsonst ist der „Spender“ anonym und jegliche
Ansprüche gegen den Spender werden schriftlich ausgeschlossen.

Hallo,
es hörte sich aber nicht so an, als sei ein Institut beteiligt, sondern eher eine Gefälligkeit im Bekannten- bzw Freundeskreis

Eine Frau, verheiratet, bittet einen anderen Mann um eine Samenspende, ::weil ihr Mann zeugungsunfähig ist.

klingt nicht sehr anonym, oder?

Gruß
Suse

jegliche
Ansprüche gegen den Spender werden schriftlich ausgeschlossen.

Hallo,

die Eltern können nicht für das Kind auf sämtlichen Kindesunterhalt verzichten! Insoweit ist dieser Ausschluß „Mumpitz“. Es geht einfach nur über die Anonymität! Bei dem Fall drängt sich ja schon fast „Samenraub“ und „untergeschobene Vaterschaft“ auf. Es wäre m.E. widersprüchliches Verhalten der „Eltern“, wenn sie den X überreden, er möge doch mal ins „Becherchen“ und später reicht die Frau Vaterschaftsfeststellungsklage ein. Das würde gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstoßen. Im übrigen gilt zuerst immer der Ehemann als Vater, der müsste erst seine Vaterschaft anfechten, bevor man sich an X halten könnte.

Aber ich denke kein FamGericht würde hier Unterhalt zusprechen.

Mfg vom

showbee

Hallo,

hier gibt es eine Zusammenfassung:

http://www.urbs.de/aktuell/change.htm?recht63.htm

Gruß, Niels

Hallo,

die Zusammenfassung in dem Link ist ja ganz gut. Es wurde aber auf folgendes nicht hingewiesen:

Wenn ein Kind in einer Ehe geboren wird oder ein Mann erkennt die Vaterschaft (eines ledig geborenen Kindes) an IM WISSEN, dass er nicht der Vater ist, hat der „rechtliche Vater“ lediglich zwei Jahre Zeit, die Vaterschaft anzufechten.

Also wenn der Mann weiß, dass er Zeugungsunfähig ist. Es gibt einen „Samenspendervertrag“ auf dem er bestätigt, dass er mit der Samenspende einverstanden ist und die Beziehung geht auseinander, sagen wir nach drei Jahren, hat er Pech gehabt. Er ist dann der rechtliche Vater auf alle Zeiten mit allen Unterhalts- und Erbpflichten.

Gruß
Ingrid

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