Hallo
Nehmen wir mal an, in Deutschland wäre eine alleinstehende Frau F, die sich ganz dringend ein Kind wünscht. Biologischer Vater soll unbedingt der von ihr zutiefst verehrte Mann M sein, der dazu auch bereit wäre, allerdings nur im Wege der Samenspende, da er ein verheirateter Familienvater ist.
Nun ist es ja (Embryonenschutzgesetz) alleinstehenden sowie lesbischen Frauen verboten, sich im Wege der Insemination selbst zu befruchten und auch Ärzte dürfen dabei nicht helfen und potentielle Samenspender auch nicht. Allerdings bleiben biologischer Vater und Mutter dabei straffrei, wohl, weil es die Justiz ohnehin nicht nachweisen könnte, dass ein Kind K nicht auf natürlichem Wege gezeugt wurde.
Verwickelter ist schon das Thema des verfassungsmäßigen Rechtes des Kindes, seinen biologischen Vater zu kennen. Allerdings setzt auch hier die Realität der Justiz Grenzen bei der Durchsetzung dieses Anspruchs. Wenn sich die Frau beim Sozialamt oder sonst wo nicht an den Vater erinnern kann, dann ist das halt so. (Was die Frau dem Kind unter vier Augen offenbart, steht wieder auf einem anderen Blatt.)
Am schwierigsten ist die Sache mit dem Unterhalt und der Erbberechtigung. Die Unterhalts- und Erbberechtigung des Kindes kann ja zwar nicht durch die Mutter abbedungen werden, aber die Sache sei so, dass die Dame mehr als genug Kohle habe, um mit dem Kind zu Hause zu bleiben und sie würde dem Vater daher vertraglich unwiderruflich einen 1:1-Ausgleich für sämtliche eventuell auf ihn zukommenden Zahlungsverpflichtungen zusagen - alternativ ihm einfach schriftlich geben, dass er nicht der Vater des Kindes sein kann. Es ist allen Beteiligten klar, dass er nicht sorgeberechtigt wäre und das will er auch nicht sein.
Wäre eine solche Konstellation unter geltendem deutschem Recht soweit wasserdicht hinzukriegen, dass dem Vater selbst oder seinen (anderen?) Erben keine finanziellen Nachteile drohen können?
Mich interessiert hier nicht der zweifellos ebenso interessante moralische Aspekt des ganzen, sondern nur der rechtliche, insbesondere der familien- und erbrechtliche.
Gruß
smalbop
