Sammel-/Poolabschreibung - was passiert im Folgejahr

Hallo,

wie ist das mit der Sammelabschreibung im Folgejahr? Nehmen wir an, dass 2013 ein Sammelpool gebildet wurde mit allen GWG von 150 bis 1000€. Wenn nun 2014 ein GWG für 400€ angeschafft wurde, wandert das auch in den Pool vom Vorjahr oder kann das auch sofort abgeschrieben werden?

Grüße

Hallo Wolfgang,

jedes Jahr wird ein neuer Pool gebildet und auf 5 Jahre abgeschrieben.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

Hallo,

jedes Jahr wird ein neuer Pool gebildet und auf 5 Jahre abgeschrieben.

Oder es wird als GWG sofort abgeschrieben. Die Einheitlichkeit der Ausübung dieses Wahlrechts gilt lediglich für alle in einem Jahr angeschafften Wirtschaftsgüter. Im nächsten Jahr kann man es dann wieder anders machen.

Grüße

Oder es wird als GWG sofort abgeschrieben. Die Einheitlichkeit
der Ausübung dieses Wahlrechts gilt lediglich für alle in
einem Jahr angeschafften Wirtschaftsgüter. Im nächsten Jahr
kann man es dann wieder anders machen.

Einheitliches Wahlrecht - na klar. Ich wollte nur verdeutlichen, daß im neuen Jahr ein neuer Pool gebildet wird und nicht der aus dem Vorjahr ergänzt werden kann.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald