Guten Tag liebe Gemeinde,
Nehmen wir an, in einem Mehrfamilienhaus existiert eine Tiefgarage.
Das Tor schließt rein theoretisch nicht mehr mit der Fernbedienung.
So steht das Tor des öfteren offen.
Der Vermieter lässt sich mit der Reparatur Zeit.
Über die Tiefgarage kann jeder ungehindert ins Haus und so theoretisch in die Wohnungen einbrechen und an die Autos.
Bleibt der Mieter auf Einbruchsschäden im Haus und am Auto sitzen, weil das Tor offen steht?
LG
Wölkchen
Hallo,
das fehlen einer HAUSTÜR, die man Abschließen kann, ist ein erheblicher Mangel an der Mietsache. Ein Tiefgaragentor das offen steht weil es instand gesetzt wird ist wohl kaum ein Einbruchsschutz, bzw. ein Einfalltor.
hth
Das heißt theoretisch muss dann die Kellertür abgeschlossen werden?
LG
Wölkchen
nein, das heißt das man seine haustür abschließen soll!
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Hallo.
nein, das heißt das man seine haustür abschließen soll!
Meines Wissens darf in Mehrfamilienhäusern die Haustür aus Brandschutzgrüngen nicht abgeschlossen werden. Immerhin ist das Treppenhaus der primäre Fluchtweg, und wenn der am Ende abgeschlossen ist, dürfte das problematisch sein.
Sebastian.
Hallo,
das wäre die gemeinschaftshaustür. die EIGENE darf man schon abschließen, vor allem wenn man nicht daheim ist.
hth
Hallo.
das wäre die gemeinschaftshaustür. die EIGENE darf man schon
abschließen, vor allem wenn man nicht daheim ist.
Gibt es denn Mehrfamilienhäuser (um die ging es doch ursprünglich) mit mehreren Haustüren? Die, die ich so überlicherweise kenne, haben eine Haustür, die Zugang zum Treppenhaus bietet. Eventuell noch eine zweite zum Hinterhof, aber auch die ist dann ja für alle da.
Das jeder seine eigene Haustür hat, hab ich so noch nicht gesehen.
Ich würde sagen, seine Wohnungstür darf jeder abschließen, die Haustür in einem Mehrfamilienhaus niemand.
Wobei, wenn ich gerade so nachdenke, eventuell meinen wir das gleiche, und das, was für dich die eigene Haustür ist, nenne ich Wohnungstür. Hm, verwirrend.
Sebastian.
ich denke wir meine das selbe, einigen wir uns darauf, das wir den zugang zum exklusiv gemieten bereich meinen 
hth