'sammelklage'

Hallo,

folgender Sachverhalt interessiert mich:

„Mitglieder aus einem Verein wurden um Ihre Beiträge geprellt (Verein schließt und im vorausgezahlte Beiträge werden nicht zurück erstattet) und möchten jetzt gemeinsam einen Anwalt einschalten der sich um alle kümmert.“

Wie geht man am besten bei solch einem Vorhaben vor?
Wer gibt dem Anwalt den Auftrag?
Wie berechnet der Anwalt sein Honorar?

Vielen Dank,

Victoria

1)In Deutschland gibt es keine Sammelklagen
Reicht alle Klagen bei dem selben Anwalt ein´, dann können alle Anklagen sozusagen besser zusammengefasst werden

2)Die Mitglieder geben dem Anwalt den Auftrag, jeder für sich,der geprellt wurde.

3)Der Anwalt berechnet seine Gebühren auf Grundlage des jeweiligen Streitwerts

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Hallo!

1)In Deutschland gibt es keine Sammelklagen

Das ist richtig, aber es müßte doch möglich sein, in einem solchen Fall eine Streitgenossenschaft (§§ 59ff ZPO) zu bilden und auf diese Weise gemeinsam zu klagen.
Grüße, Peter

Da kenn ich mich leider zu wenig mit aus Sorry.

Weiß nur, dass es keine Sammelklagen gibt, aber es die möglichkeit gibt alle Anzeigen / Klagen über die selbe Dienststelle / Amt / Rechtsanwalt zu beauftragen.
Somit müsste es eigentlich so ne Art Streitverein / Streitgenossenschaft möglich sein.

Am besten mal Rechtsschutz & Anwalt fragen

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