Es gib die Möglichkeit sowas zu tun
- Verein gründen
- Alle treten Ihre Forderung an Einen ab, per
Abtretungserklärung
2a) alle sind jetzt Zeugen! der EINE natürlich nicht, er ist
Partei
2b) alle zahlen Ihren „Prozesskostenbeitrag“ als
Mitgliedsbeitrag ein.
- Der Klagt
- Geld, sollte man gewonnen haben, teilen
- Verein löschen
mfG Jakob
Das dürfte auch nicht weniger aufwendig sein, als das Unterlassungsklagegesetz.
Man könnte auch damit anfangen sich zu fragen, ob nicht irgendein Teil der Produkte oder der Dienstleistung die erbracht wurde, in den USA gefertigt oder zumindest vorbereitet wurde, so dass man nach der dort herrschende „minimum-contacts-doctrine“ bzw. der „sogenannte stream of commerce jurisdiction“ die zuständigkeit eines bundes-us-gerichts hinbekommt und der weg zur class action frei ist. letztlich scheitert das aber vermutlich an dem gleichen problem wie die vereinsgründung. niemand wird die anwälte im voraus bezahlen wollen, die insoweit kaum jemals das vorleistungsrisiko übernehmen werden und sich die klageforderung, sprich das einzige vereinsvermögen, anteilig abtreten lassen, geht in deutschland nicht wegen des verbots der erfolgshonorare.
mfg andre´