das sammeln und erfassen von Autokennzeichen (polizeilich) ist ja nun verboten.(Grundgesetztverletzung) Gilt das auch für Privatpersonen in heimischen Gemäuern? Ich habe dazu im Netz leider nichts gefunden, würde mich freuen eventuell hier eine Antwort lesen zu können. Gruß
die Formulierung der Frage wirft weitere Fragen auf:
das sammeln und erfassen von Autokennzeichen (polizeilich) ist
ja nun verboten.
Gibt es auch andere als polizeiliche Autokennzeichen?
Sind hier eventuell Modellbezeichnungen gemeint (z.B. „Krikett“ oder „0815“)?
Gilt das auch für Privatpersonen in heimischen Gemäuern?
Wird hier unterschieden zwischen „Wohnung“ und „privatem Grund“ und „öffentlichen Plätzen“ und „landwirtschaftlicher Nutzfläche“??
Vielleicht möchtest Du die Formulierung nochmals überarbeiten.