Sammelposten bei Wechsel zu Kleinunternehmer

Hallo zusammen,

gesetzt den Fall, ein Unternehmer, U.,
habe in 2009 einen Laptop incl. Zubehör für netto 600 € (brutto 714 €) gekauft.

Das Ding wurde in 2009 und 2010 per Sammelposten mit je 120 € abgeschrieben. Restbuchwert: 600€ - 120€ - 120 € = 360 €

U. wechselt ab Anfang 2011 von der Regelbesteuerung zur Kleinunternehmerregelung:
Wie geht das Abschreiben weiter?
Mit den 360 € und wieder dem Auflösungsbetrag 120 €?

Schöne Grüße
JoKu

Hi,

Korrekt, einfach mit 120,00€ weiter auflösen. Der Wechsel ändert nicht die Bemessungsgrundlage von 2009.

Danke!

Beispiel mit 600€ netto / 714 € brutto
Wechsel zu KU ab 1.1.2011

Korrekt, einfach mit 120,00€ weiter auflösen.
Der Wechsel ändert nicht die Bemessungsgrundlage von 2009.

Welche Rolle spielt der § 15a UStg dabei?

Muss der jetzt-Kleinunternehmer, Herr U., nun 3*(600*0,19/5) ans Finanzamt zurückzahlen?
Wenn ja, wohin (Zeile?) in der Umsatzsteuererkärung 2011 muss das?

Löst U. dann wirklich weiter mit 120 €/Jahr auf?
Da wäre er aber benachteiligt, denn wenn U. von Anfang an die Kleinunternehmer-Regelung genutzt hätte, könnte er ja nun jährlich 120€ + 19% (also je 1/5 des Brutto-Betrags) auflösen.
*grübel*

Gruß JK

Grundsätzlich ist der §15a UStG beim Wechsel immer zu beachten!

Betrachtet man den Laptop isoliert kommt aber eine Berichtigung nicht in Frage da die Vorsteuer auf das Wirtschaftsgut bei Anschaffung nicht über 1.000,00€ war §44 (1) UStDV.

Nochwas, sollte es zur einer Vorsteuerberichtigung kommen ist die zu zahlende Vorsteuer eine Betriebsausgabe §9b (2) EStG. Keine Änderung der Anschaffungskosten!

Danke!