Hallo zusammen,
gesetzt den Fall, ein Unternehmer, U.,
habe in 2009 einen Laptop incl. Zubehör für netto 600 € (brutto 714 €) gekauft.
Das Ding wurde in 2009 und 2010 per Sammelposten mit je 120 € abgeschrieben. Restbuchwert: 600€ - 120€ - 120 € = 360 €
U. wechselt ab Anfang 2011 von der Regelbesteuerung zur Kleinunternehmerregelung:
Wie geht das Abschreiben weiter?
Mit den 360 € und wieder dem Auflösungsbetrag 120 €?
Schöne Grüße
JoKu