Samstagarbeit angeordnet bei 4 Tage Woche!

Hallo,
mein Arbeitsvertrag legt fest, dass pro Woche 31 Stunden arbeite. Die Wochentage Mo - Do. wurde im Vertrag spezifiziert.

Nun will mein Arbeitgeber Samstagsarbeit anordnen.

Muss ich das akzeptieren … und in welchem Umfang? Hinzukommt, dass der Arbeitgeber den Engpass (mit dem er die Samstagsarbeit begründet) selbst dadurch verursacht und herbeigeführt hat, indem er Versetzungen aus der Abteilung genehmigt hat, gekündigte Mitarbeiter nicht ersetzt hat … und das über Jahre gewusst hat.

Herzlichen Dank

hallo Volker,

normalerweise sichert sich der Arbeitgeber durch eine Klausel im Arbeitsvertrag ab, dass, wenn erforderlich, der Arbeitnehmer Mehrstunden zu leisten hat. Ist dies nicht der Fall, sind Sie auch nicht verpflichtet, dies zu tun.

Die Frage ist aber, ob Sie sich dagegen wehren wollen wegen dem schlechten Arbeitsklima, das sich daraus entwickeln könnte.

Diese Entscheidung liegt in Ihrem !

Liebe Grüße aus Stuttgart

hallo volker

es gilt immer das was vertraglich festgeschrieben ist.
dies kann der arbeitgeber aber zu jeder zeit durch eine änderungskündigung ändern - mündlich oder schriftlich.-
auch kann der arbeitgeber kurzfristig andere dienstzeiten mit einer befristung ändern.

inwieweit dieses jetzt einen reschtsstreit herbeiführen sich lohnt weiss ich nicht- das gilt zu überlegen ?
aber es bleibt dein recht - das dieses durch einen vertrag dir rechtsgültig zugesichert wurde.
auch deine arbeitsplanung was von montag bis donnerstag.
so deine freizeit von freitag bis sonntag und du hast diese freizeit verplant durch persönliche verpflichtungen - so kannst du argumentieren.

nicht destotrotz kann der arbeitgeber deine arbeitszeit jederzeit durch eine änderungskündigung ändern.
ich bin kein grosser verfechter von rechtsstreitgkeiten,
eher würde ich das perönliche gespräch vorziehen eventuell über den betriebsrat.

alles gute dir
gruss ischdem

Hallo,
prinzipiell kann er sich das wünschen.
Kurzfristig sollte das akzeptabel sein. Aber er müsste den Vertrag ändern, wenn es sich um eine längere Änderung handelt. Die Änderung muss nicht angenommen werden bzw der bestehende Vertrag ist erstmal bindend für beide Seiten. Sinnvoll wäre einen Ausgleich zu vereinbaren, wenn das gewünscht ist.
Ein JobRisiko besteht allerdings.
VG

Hallo,

nach meinem Kenntnisstand kann der Arbeitgeber die 31 Stunden legen wie er möchte. Dann müssten Sie einen anderen Tag frei erhalten.

Wenn jedoch im Arbeitsvertrag die Tage ausdrücklich stehen, kann er sie nicht gegen Ihren Willen am Samstag arbeiten lassen. Auch sind sie nicht zu Mehrarbeit verpflichtet.

Unabhängig ist jedoch dies jedoch davon, ob Ihr Chef Fehlentscheidungen getroffen hat. Mit jedem seiner Entscheidungen können personelle Probleme auftreten, zum Positiven oder Negativen.

Ich hoffe, ich konnte helfen.

Hallo,

in der Regel in Arbeitsvertrag steht auch dass der Arbeitnehmer nach Erfördrenissen des Betriebes auch andere Arbeitszeiten hinnehmen muss, aber alles varläufig und begrenzt, aber bis 10 Stunden monatlich bei Vollzeitkräfte.

Gruß
Marinel

Hallo,

Die Wochentage Mo - Do. wurde im Vertrag
spezifiziert.

Herzlichen Dank

Wenn das ausdrücklich im Vertrag festgehalten ist und keine Hintertür auf (zB: in Ausnahmefällen kann auch eine andere Arbeitszeit festgelegt werden)- dann muss man nicht.
Ausnahme: Wenn ohne die Sa-Arbeit der Bestand des Unternehmens gefährdet ist gebietet die ==>Treuepflicht dem Unternehmen gegenüber die Arbeitspflicht.
Und schliesslich: wie soll das Arbeitsverhältnis künftig aussehen, wenn ich heute einem offensichtlich dringendem Bedürfnis nach dem Einsatz nicht folge?

rambam

Hallo,

wenn im Arbeitsvertrag steht, dass der Arbeitnehmer bei Bedarf auch andersweitig eingesetzt werden darf bei Engpässen ist das generell erlaubt. Ob das auch für Samstagsarbeit gilt bei anders vereinbarten Zeiten ist ein spezieller Fall, hier kann ich leider keine Auskünfte geben. Ich rate zu einer kostelosen Anwaltshotline.

VG

Ich habe keine Ahnung.

Hallo Volker,
ich kann zur Zeit leider nicht helfen.
Gruß
Cress

Hallo,
m.E. kann er das in Deinem Fall nicht, müsste dafür aber mal den Arbeitsvertrag genauer sehen.
Sind im AV Klauseln enthalten die Ihn dazu berechtigen?
Wie lange soll den diese Samstagsarbeit statt finden, über mehrere Monate oder nur ein bis zwei mal?

Leider kann ich nicht konkreter Antworten.
gruß

wenn das in deinem Arbeitsvertrag so festgelegt ist, musst du die Samstagsarbeit nicht akzeptieren, da ja expliziet Mo-Do als Arbeitstage festgelegt sind. Natürlich gehst du als Arbeitnehmer immer das Risiko ein, dass dein Arbeitsvertrag gekündigt wird, denn jeder Vertrag ist im Rahmen seiner Fristen kündbar. Dessen solltest du dir bewusst sein.

Gruß ally

Hallo,

Erhöht sich dadurch die Arbeitszeit bedarf es einer Änderung des AVs bzw. einer Änderungskündigung. Ist im AV festgelegt, dass die Arbeitstage variabel sind und wöchentlich Arbeitszeit gleich bleibt ist die Anordnung möglich. Bitte hier noch einmal nachlesen.

Mfg
Milan

Hallo, etwas spät die Antwort aber hoffentlich noch hilfreich…

Wenn in deinem Vertrag Mo-Do drinsteht kann er meiner Meinung nach nicht einfach Samstagsarbeit anordnen. Anders wäre es, wenn einfach nur drinsteht 31 Stunden/Woche ohne Tagesangabe.

Ich würde mir allerdings überlegen, welche Konsequenzen eine Verweigerung haben könnte.

Viel Glück, mikmona