Mein Arbeitgeber wird Mehrarbeit auf den Samstag legen.
Diese Arbeit/ -zeit wird über den Tarifvertrag hinaus gehen.
Wie weit ist der Arbeitgeber verpflichtet diese Mehrarbeit an der entsprechenen Behörde zu melden?
Ist er verpflichtet dazu?
Bin ich bei nicht Meldung Versichert im ganzen Umfang?
Wo finde ich diese gesetzlichen Grundlagen (Buch, Satzunge, Verträge,…)?
Hallo,
der Samstag ist laut Arbeitszeitgesetz ein stinknormaler Werktag.
Daher muß keine Behörde in irgendeiner Form informiert werden.
Und der Versicherungsschutz hat sowieso nix damit zu tun, an welchem Tag gearbeitet wird.
&Tschüß
wolfgang