Samstagarbeit / Überstunden / Betriebsausflüge ?!

Einen schönen Guten Tag Miteinander,

ich bin gerade bischen am verzweifeln, hab eine neue Arbeitsstelle angefangen und befinde mich im 2ten Monat des Beschäftigungsverhältnis.

Arbeite intern in einer Zeitarbeitsfirma, aber nicht als Disponent sondern als Sachbearbeiter.

Habe einige Fragen, deren Antworten mich wirklich weiter helfen würden!

Es ist so die Arbeitszeiten werden nirgends eingetragen oder eingestempelt.
Es gibt eine Frühschicht von 6 bis 15Uhr und 1 Stunde Mittag sowie eine Spätschicht von 8 bis 17 Uhr und 1 Stunde Mittag.

Nun ist es so das ich fast nie eine Stunde Mittag habe und in der Frühschicht meistens erst um 16-17uhr aus der Firma raus kommen, wenn ich mal früher gehe das ist dann 15.20Uhr dann wird man dumm angekuckt. Zudem mussten wir diesen Samstag zur Arbeit gehen, anweisung per Email: von 8Uhr bis „Ende offen“ das alles natürlich ohne dafür bezahlt zu werden. Um 15uhr habe ich freundlich gesagt das ich nun feierabend machen werde, da ich privat noch dringend was zu erledigen hatte, darauf hies es, nein sie bleiben noch bis 16 oder 17Uhr.

Zudem macht die Firma sagen wir mal fast 2 mal im Monat betriebliche Aussflüge , wie Kochduell oder in Kletterparks zu gehen, da sagen sie auch das dort Anwesenheitspflicht ist, natürlich auch ohne Bezahlung. Ist das rechtens?

Hatte heute ein Gespräch mit der Niederlassungsleiterin und Sie meinte ich hätte die Pflich das war zu nehmen, das sind officelle Arbeitstage auch wenn ich kein GEld oder Freihzeitausgleich dafür bekommen, das wäre alles in meinem Gehalt abgeglichen. KANN DAS SEIN? IST DAS RECHTLICH RICHTIG?

Das steht in meinem ARbeitsvertrag:
Einstellungs als Sachbearbeiter
Arbeitszeit/Überstunden
Die Arbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Zeit und beträgt 40 Stunden von Montag bis Freitag ohne Berücksichtigung von Pausen. Der Arbeitsbeginn ist auf 8.00Uhr, das Arbeitsende auf 17.00Uhr festegelegt. Von 12 Uhr bis 13 Uhr ist Mittagspause. Die Firma ist berechtigt, aus dringenden betrieblichen Erfordernissen eine Änderung der Arbeitszeiteinteilung vorzunehmen. Die Firma ist berechtigt bei dringenden Erfordernissen Überstunden anzuordnen. Bis 25 ÜBerstunden im Monat kann der ARbeitnehmer nach Absprache mit der Firma durch Freizeit ausgleichen oder sich vergüten lassen. Darüber hinausgehende Überstunden werden grundsätzlich vergütet.

Nächsten Monat stehen 1mal Samstag ARbeit auf dem Plan und 2 Ausflüge jeweils auch Samstag den ganzen Tag und es heisst mal wieder Anwesenheitspflicht und es wird nichts vergütet… muss ich da hin? hab doch auch noch eine Privatleben oder? WAs kann ich dagegen tun? Wie ist dir Rechtslage in diesem Fall?

HOFFE MIR KANN HIER JEMAND WEITER HELFEN

Also irgenwie ist das schon eine komische Zeitarbeitsfirma
es gelten dort genauso wie bei anderen Firmen die Zeitenregelung bei Gehalt , was du ja sicher hast, gibt es Zeitvorgaben z.Bsb, 170 Richtstunden +/- 5 Std und die Mehrzeiten werden in der Regel mit Zaitausgleich ( Urlaub) abgegolten.
Frag doch einfach mal bei einer anderen Zeitfirma nach wie das bei denen geregelt wird.

Bei betrieblichen Interessen ( nicht Kletterpark und Kochduell) sondern z. Bsb wegen überraschendem Ausfall eines Mitarbeiters kann der Betrieb Dich anweisen noch weiter zu arbeiten unter Umständen auch vom Urlaub zurückholen - dann hat aber der Betrieb ( Zeitarbeitsfirma) alle Kosten zu tragen
Hoffe dir geholfen zu haben

Gruß E.Kraus

Hallo,

ich glaube, da kannst Du nicht viel machen. Ich würde an Deiner Stelle die Mittagspause einhalten. Die Überstunden kannst Du abfeiern oder ausbezahlen lassen.
Und dann würde ich mich einfach weiter bewerben.
Viel Erfolg.

VG

Sehr geehrte T20 Secret,

Entschuldigung, dass ich so spät antworte aber mein Computer hat nicht funktioniert und ich konnte keine Antwort senden.

Grundsätzlich gelten natürlich nur Arbeitszeiten die im Arbeitsvertrag verankert sind. Betriebsfeste und sonstige Veranstaltungen kann von Ihnen nicht verlangt werden.

Gruss E.