Samstagsarbeit

hallo,

meine frage, hoffe jemand kennt sich damit aus:

kann bei einer vertraglich festgelegten 40-Std Woche Samstagsarbeit verlangt werden??

danke und grüße

Hallo

kann bei einer vertraglich festgelegten 40-Std Woche
Samstagsarbeit verlangt werden??

Wenn die Arbeitstage nicht konkret vereinbart sind, in der Regel: ja. Es mag minimale Ausnahmen geben, aber so pauschal, wie Du fragst, muß man mit ja antworten.

Gruß,
LeoLo

Auch wenn schon seid Jahren nur Montag bis Freitag gearbeitet wurde (so eine art Gewohnheitsrecht)?

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Hallo

Auch wenn schon seid Jahren nur Montag bis Freitag gearbeitet
wurde (so eine art Gewohnheitsrecht)?

Das „Gewohnheitsrecht“ ist so ein schwammiger Begriff, der zumeist irrtümlich benutzt wird. Soweit die vertraglichen Grundlagen dies zulassen und der AG nicht gegen Treu und Glauben verstoßen wird, dürfte auch dann die neue Zeiteinteilung im Rahmen des billigen Ermessens zulässig sein.

Gruß,
LeoLo

Der Arbeitgeber legt die Arbeitszeit nach betrieblichen Anforderungen fest.
(§106 Gweberbeordnung).

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Hallo

Der Arbeitgeber legt die Arbeitszeit nach betrieblichen
Anforderungen fest.
(§106 Gweberbeordnung).

Das steht so ganz sicher nicht im § 106 GewO!

Der Arbeitgeber kann Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen, soweit diese Arbeitsbedingungen nicht durch den Arbeitsvertrag, Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung, eines anwendbaren Tarifvertrages oder gesetzliche Vorschriften festgelegt sind. Dies gilt auch hinsichtlich der Ordnung und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb. Bei der Ausübung des Ermessens hat der Arbeitgeber auch auf Behinderungen des Arbeitnehmers Rücksicht zu nehmen.

Gruß,
LeoLo

wenn man schon samstags kommen muß,ist es denn zulässig das man weniger gehalt bekommt als unter der woche?

Hallo

wenn man schon samstags kommen muß,ist es denn zulässig das
man weniger gehalt bekommt als unter der woche?

Kommt auf den Grund an. Wieso gibt es denn „weniger“ Gehalt? Ist die Arbeitsleistung die gleiche? In dem Falle fällt mir auf Anhieb keine mögliche Konstellation ein, wo die Samstagsarbeit einen niedrigeren Stundenlohn rechtfertigen könnte. Selbst wenn es einen Grund gäbe, der einer gerichtlichen Überprüfung standhalten sollte, dann müßte es zumindest vertraglich so auch vereinbart sein. Einfach so kann der AG nicht hingehen und sagen „Ach, übrigens, Samstags gibt’s weniger.“.

Gruß,
LeoLo

Kommt auf den Grund an. Wieso gibt es denn „weniger“ Gehalt?
Ist die Arbeitsleistung die gleiche?

die arbeitsleistung ist die gleiche. es gibt aber keinen samstagszuschlag, der stundenlohn entspricht nichtmal dem unter der woche.

Selbst wenn es einen Grund gäbe, der einer

gerichtlichen Überprüfung standhalten sollte, dann müßte es
zumindest vertraglich so auch vereinbart sein. Einfach so kann
der AG nicht hingehen und sagen „Ach, übrigens, Samstags
gibt’s weniger.“.

im arbeitsvertrag ist eine 40-wochen geregelt. von samstagsarbeit steht nichts drin. bis vor kurzem war es auch auf freiwilliger basis. jetzt werden wir „gezwungen“ einmal im montat samstags zu erscheinen.

Hallo

die arbeitsleistung ist die gleiche. es gibt aber keinen
samstagszuschlag, der stundenlohn entspricht nichtmal dem
unter der woche.

Das geht so wie Du es schilderst nicht.

im arbeitsvertrag ist eine 40-wochen geregelt. von
samstagsarbeit steht nichts drin.

Das widerspricht sich aber nicht. Nur, wenn dort steht, daß Du ausschließlich von Mo-Fr arbeitest, wäre das etwas anderes.

bis vor kurzem war es auch
auf freiwilliger basis. jetzt werden wir „gezwungen“ einmal im
montat samstags zu erscheinen.

Solange es „gezwungen im Rahmen des Arbeitsvertrages“ ist, dann ist das nicht zu beanstanden.

Gruß,
LeoLo

bis vor kurzem war es auch
auf freiwilliger basis. jetzt werden wir „gezwungen“ einmal im
montat samstags zu erscheinen.

Solange es „gezwungen im Rahmen des Arbeitsvertrages“ ist,
dann ist das nicht zu beanstanden.

Gruß,
LeoLo

der arbeitsvertrag wurde nicht abgeändert. ich weiß das arbeitgeber überstunden verlangen können, aber wir müssen einmal im monat samstags erscheinen. die könnten ja nicht das argument bringen, einmal im montag ist für jeden mehr zu tun??!!

Hallo

der arbeitsvertrag wurde nicht abgeändert. ich weiß das
arbeitgeber überstunden verlangen können, aber wir müssen
einmal im monat samstags erscheinen. die könnten ja nicht das
argument bringen, einmal im montag ist für jeden mehr zu
tun??!!

Nochmal etwas deutlicher: wenn vertraglich nichts gegenteiliges vereinbart ist, dann kann der Arbeitgeber euch einfach Samstags zum Arbeiten einsetzen. Er kann euch auch alle vier Monate Samstags einsetzen, solange er sich im Rahmen der Vereinbarungen bewegt. Dazu muß er also eure Arbeitsverträge auch gar nicht ändern. Es ginge nur über eine Änderungskündigung, wenn im Arbeitsvertrag ausdrücklich stünde, daß Du nur Mo-Fr arbeiten mußt, der Samstag also ausgeschlossen wäre. Somit dürfte die Anweisung eures AG durch das Direktionsrecht gedeckt sein. Eine „rechtliche Ungerechtigkeit“ liegt Deiner Schilderung nach also nicht vor.

Gruß,
LeoLo