Die Situation ist wie folgt.
Ich bin über eine Zeitarbeitsfirma in einem Service-Center beschäftigt, welches für ein größeres Unternehmen Call-Center/Backoffice-Tätigkeiten durchführt. Diese haben uns Zeitarbeiter für ein seperates Backoffice-Projekt eingestellt was auch nur von uns Zeitarbeitskfräten (ZAKs) bearbeitet wird.
Nun ist es so, das wir seit knapp 1 Monat auch Samstags arbeiten müssen und dafür als Ausgleich einen Tag in der Woche frei bekommen. Dies betrifft aber auch nur uns ZAKs, das Stammpersonal muss nicht zum Samstagsdienst, da diese ein anderes Projekt haben. Der Betriebsrat hat meines wissens dem ganzen noch nicht zugestimmt aber duldet es vorerst.
Meine Fragen hierzu ist:
ist es eigentlich legitim das wir ZAKs Samstag arbeiten müssen und die Stammbelegschaft nicht oder müsste ein Teil da sein?
Wie würde selbiges aussehen wenn auch Stammkräfte mit im selben Projekt arbeiten würden?
Ich möchte auch nochmal betonen das ich keine Probleme mit Samstagarbeit habe. Es geht mir nur ums Prinzip. Schließlich ist es keine Hotlinetätigkeit und das Tätigkeitsvolumen könnte auch zum Montag abgearbeitet werden. Zudem müssen wir Samstags arbeiten während sich die Stammkräfte (inkl. Geschäftsleitung usw.) ein gemütliches Wochenende machen - Fairness?
Falls relevant, ich werde nach dem Tarifvertrag IGZ bezahlt.
Falls noch fragen sind könnt ihr sie gerne stellen. Ansonsten wäre ich über jede hilfe dankbar
kurz vorab, ich bin auch bei einer Zeitarbeit^^
Nun zu deiner Frage: Grundsätzlich ist der Samstag ein Werktag, an dem dein Arbeitgeber verlangen kann das du kommst, auch wenn deine Wochenstunden (Vertrag) voll sind. Zeitarbeiter oder Leasingkräft fallen unter das Gleichstellungsgesetz, d. h. Leasingkräfte müssen genauso behandelt werden wie Stammpersonal. Da es sich bei dir wohl projektbezogen Samstagsarbeit gibt, und das Stammpersonal wohl in anderen Projekten ist, kannst du leider keinen direkten Vergleich anstellen. Sollten allerding Stammkräfte in dieses Projekt einbezogen werden, müssten auch diese Samstags kommen. In der Firma in der ich bin, (60 % Leasingkräfte-Anteil) werden die Leiharbeiter genauso behandelt wie das Stammpersonal. Wir bekommen genauso Prämie (in gleicher Höhe) wie das Stammpersonal. bei Samstagsarbeit, oder Mehrarbeit (Überstunden) sind entweser alle da, oder es wird fair durchgewechselt. Ich hoffe ich konnte dir helfen.
Ich weiß nicht so recht was ich darauf antworten soll. Eigentlich beantwortest du das ganze schon selbst. Wie du schreibst wird dieses Projekt nur von Zeitarbeitskräften bearbeitet. Warum soll dann die Stammbelegschaft am Samstag arbeiten? Ich gehe mal davon aus, dass der Auftraggeber die Stammbelegschaft für andere, feste Projekte benötigt. Eine Umschichtung in ein neues Projekt würde gleichzeitig bedeuten, dass die ZAK auch in den anderen Projekten eingearbeitet werden müßten. Dies wäre erheblich aufwendiger.
Es kann aber auch sein, dass der eigene Zuschlag für Wochenendarbeit für das Stammpersonal höher ist als der Zuschlag der an die Zeitarbeitsfirma gezahlt wird.
Stellt sich jetzt natürlich nur die Frage ob diese Zuschläge auch an die ZAK weitergegeben werden.
Hallo,
der Samstag ist ein normaler Arbeitstag. Da der Verleiher eine andere Firma als der Entleiher ist, gelten somit für den Leiharbeitnehmer andere Voraussetzungen. Die wesentlichen Arbeitsbedingungen müssen per Gesetz eingehalten werden. Dies scheint hier jedoch nicht der Fall zu sein. Wer meckert fliegt eben raus, der Nächste wird dann kommen. Die Einzigste Chance, welche man wirklich hätte, wäre dass wenn es sich um viel Leiharbeitnehmer derselben Verleihfirma handelt, dass diese dann geschlossen es verweigern. Gerichtlich sehe ich hier nur einen Vergleich, welcher niemandem etwas bringt, weil der Entleiher und der Verleiher zwei verschiedene Firmen sind.
Danke für die Infos. Wie ich heute erfahren habe werden auch Stammkräfte in dem Projekt angelernt in dem wir ZAKs uns befinden.
Das wäre gut, weil so könnte man auch etwas mit dem Betriebsrat diskutieren. Diese haben ja wie bereits erwähnt dem noch gar nicht zugestimmt.
Hallo
danke für die Infos.
Wir ZAKs hätten schon die option zu meckern. Das anlernen neuer Mitarbeiter wäre für das Servicecenter zu Kosten- und Zeitintensiv, da die „Meckerleute“ ja sofort ersetzt werden müssten.
Es werden laut meinen Infos, Stand heute, zwar Stammkräfte aktuell angelernt aber ich möchte mal unterstellen das wir dennoch ein gewisses Monopol haben, da wir über längere Zeit in dem Projekt arbeiten.
Laut Arbeitszeitgesetz ist der Samstag genauso ein Werktag wie die Mo - Fr. Nur am Sonntag herrscht gesetzliche Arbeitsruhe.
Hier die Paragraphen dazu:
§ 9 Sonn- und Feiertagsruhe
(1) Arbeitnehmer dürfen an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen von 0 bis 24 Uhr nicht
beschäftigt werden.
§ 11 Ausgleich für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung
(1) Mindestens 15 Sonntage im Jahr müssen beschäftigungsfrei bleiben.
(2) Für die Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen gelten die §§ 3 bis 8 entsprechend,
jedoch dürfen durch die Arbeitszeit an Sonn- und Feiertagen die in den §§ 3, 6 Abs.
2, §§ 7 und 21a Abs. 4 bestimmten Höchstarbeitszeiten und Ausgleichszeiträume nicht
überschritten werden.
(3) Werden Arbeitnehmer an einem Sonntag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag
haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von zwei
Wochen zu gewähren ist. Werden Arbeitnehmer an einem auf einen Werktag fallenden
Feiertag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den
Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von acht Wochen zu gewähren ist.
(4) Die Sonn- oder Feiertagsruhe des § 9 oder der Ersatzruhetag des Absatzes 3 ist den
Arbeitnehmern unmittelbar in Verbindung mit einer Ruhezeit nach § 5 zu gewähren, soweit
dem technische oder arbeitsorganisatorische Gründe nicht entgegenstehen.
Allerdings hat sich der Arbeitgeber an eine 5-Tage Arbeitswoche zu halten. Wenn er für den Samstag an einem anderen Werktag in der Woche ein Frei gewährt, dann ist das in Ordnung.
Da es einen Betriebsrat im Unternehmen gibt, sollte sich der Arbeitnehmer nach einer entsprechenden Betriebsvereinbarung erkundigen, in der die Verlagerung der Arbeitszeiten auf die Werktage geregelt wurden.
Aber so weit man es aus dem Inhalt der Anfrage erkennen kann, verhält sich der Arbeitgeber auch ohne eine entsprechende Betriebsvereinbarung gesetzeskonform.
Hi Max,
zunächst entschuldige meine späte und vermutlich unbefriedigende Antwort.
Tatsächlich kann ich Dir keine verbindliche Antwort geben. Allerdings nehme ich an, dass, da es sich um ein Projekt handelt, für welches ihr eingestellt seid, die ganze „Sache“ durchaus legitim ist. Ob fair, sei einmal dahingestellt. Es wäre ja, so wie ich Dich verstehe auch denkbar, dass die „Stammkräfte“ bei einem ihnen anderen zu bearbeitenden Projekt, ebenso Samstagsarbeit anfallen könnte, von der „ihr“ dann widerum nicht betroffen wärt.
Grundsätzlich ist es so, dass ihr, durch IGZ verpflichtet seid, Samstag ohne Aufschläge zu arbeiten, während möglicherweise ein anderer Tarifvertrag (der der „Stammkräfte“) einen Samstag-Zuschlag vorschreibt. Somit seid ihr die preiswertere Variante.
Grundsätzlich ist der Sonnabend ein Werktag und ich sehe kein problem in der zulässigkeit, zumal bei einer wohl angemuteten 5-Tage-Woche ein Tag Freizeitausgleich gewährt wird.
es kann durchaus sein, dass dieses Projekt unternehmerisch relevant ist, aber sich die Arbeitszeiten nicht mit dem verwendeten Tarif- oder Arbeitsvertragsmodell der Stammbelegschaft deckt. Daher werden dann zum Testen erst mal Leiharbeitnehmer herangezogen.
Das alles ist durchaus legitim, da der Arbeitgeber ja ein Direktionsrecht hat. Solange also die Arbeitszeiten nicht überschritten werden oder sich sonstige Unklarheiten einstellen, ist das OK.
Zum Thema Wochenende: Ihr habt ja auch unter der Woche frei, wenn andere hart arbeiten müssen - also gleicht sich das m. E. aus. Allerdings sollte der freie Tag rotieren, so dass auch mal 2 Tage am Stück arbeitsfrei sind.
Der Grund, warum Zeitarbeitskräfte beschäftigt werden, ist, dass das Kundenunternehmen für eine bestimmte Zeit keine Arbeitskräfte stellen kann oder will. In diesem Fall will anscheinend niemand Samstags arbeiten, daher machen das die Zeitarbeitskräfte - das ist zwar unfair, aber nicht verboten.
Sie müssten als erstes im Tarifvertrag nachlesen, ob Samstagsarbeit ohne Vereinbarung möglich ist. Im Vertrag steht bei Ihnen wahrscheinlich nur die Wochenarbeitszeit und keine Tage. Wenn nichts im Tarifvertrag vereinbart ist, ist es möglich die 5 Tage auch am Samstag zu verteilen, wenn es dafür einen Samstagsausgleich gibt.
Ich glaube dass es genau der Grund ist warum Sie Samstags arbeiten, weil die Stammbelegschaft sicher für Samstagsarbeit Zuschläge bekommt und die Firma möchte sich durch die Zeitarbeitsfirma die Zuschläge sparen und somit Personalkosten einsparen.