Samtgemeinde zur Entwässerung verpflichtet?

Hallo zusammen ich bitte um Hilfe in einem einfach Fall, leider finde ich kurzfristig keine Rechtstexte bzw. wo steht sowas?

Beispiel:
Person A hat seiner Samtgemeinde schon mehrmals angezeigt das der Graben gegenüber dringend ausgeschachtelt werden muss da das Wasser auf keinen Fall abfliessen kann. Jetzt setzte ein großer Schauer ein und es passiert was passieren muss : Alles überschwemmt. Die Gemeinde reagiert aber immer noch nicht.

Da das Grundstück der Gemeinde gehört (Kinderspielplatz) ist sie doch dazu verpflichtet dafür Sorge zu tragen das gut entwässert wird.

Habt ihr da irgendwo einen Rechtstext? Der wirkt meistens besser.

Hallo,
für Deine Frage ist sicher das fiktive Orts- bzw. Landesrecht zu beachten.
Bei uns z.B. wird keiner zur Entwässerung verpflichtet. Warum sollte man das tun? Natürlich darf Straßenwasser nicht auf Privatgrundstücke fließen. Dagegen könnte man sich wehren. Aber wenn die Gemeinde kurzfristig Übrschwemmungen auf eigenen Grundstücken duldet - warum nicht ?
Wenn die Sicherheit des Spielplatzes allerdings nicht mehr gewährleistet ist, weil alles unter Wasser steht, müßten wir den Spielplatz natürlich sperren, bis das Problem behoben ist.
Grüße
Heike