Sandkasten auf einer Loggia aufstellen

Hallo, googlen hat mir bei meiner Frage leider nicht geholfen.

Darf ein Mieter, der eine Wohnung mit einer Loggia gemietet hat, auf der Loggia ohne Erlaubnis des Vermieters einen Sandkasten aufstellen? Gehört dies zu einer vertragsmäßigen Nutzung der Loggia/der Mietsache? Kann der Vermieter dies untersagen oder zumindest vorschreiben, dass zum Schutz unter den Sandkasten eine Schutzfolie gelegt wird, um den Untergrund zu schützen?
Die Problematik der Statik muss bei der Beantwortung nicht behandelt werden.

Für eine fachkundige Beantwortung wäre ich sehr dankbar.

Moin,
Statikfragen beiseite also…
Vorab: warum sollte sich der Mieter gegen eine Folie zum Schutze des Untergrunds wehren, wenn er einen Vermieter hat, der dann nichts gegen einen Sandkasten hätte? Das wäre doch ein gutes Beispiel dafür, wie sich beide einigen bei einer Sache, ohne dass es besonders eine Seite benachteiligt und ohne dass auf Recht und Kleinkrieg gedrungen wird…
Aber okay.
Die Loggia gehört normalerweise zur Wohnung. Alles was innerhalb deren Umrandung geschieht gehört also zur freien Gestaltung des Mieters, wenn es nicht gegen Sicherheit und Gesetz verstößt. Ein Sandkasten müsste da im Rahmen sein.
Wenn aber die Nutzung die Bausubstanz schädigt bzw. die Mietsache an sich, muss ggf. der Mieter für die Beseitigung dieser Schäden sorgen, zB bei Auszug.
Ich habe keine Ahnung, welche Schäden das nach sich ziehen könnte, aber wenn eine Folie das verhindern sollte, wäre der Mieter doch allein schon aus Eigeninteresse (Geld und Arbeit sparen) gut beraten, diese Folie zu nutzen.
Rein rechtlich also müsste er einen Sandkasten, der Loggia-Größe angemessen, aufstellen dürfen. Vgl. auch Satellitenschüsseln innerhalb der Balkonumgrenzung.
lg

Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Der Mieter hat den Sandkasten in Eigenbau bereits aufgestellt ohne den Vermieter zu informieren oder zu fragen.

Ich gebe Ihnen vollkommen recht, was die Folie unter dem Sandkasten betrifft. In diesem Fall wehrt sich der Mieter jedoch dagegen und behauptet, eine Folie würde zur Schimmelbildung zwischen Boden (Flüssigkunststoff beschichtete Fliesen) und Folie führen. Außerdem wäre der Boden sowieso bereits in schlechtem Zustand und müsste nicht geschützt werden. Diese Meinung teilt der Vermieter jedoch nicht.

Nach Ihrer Darstellung wäre es also auch in Ordnung, wenn der Mieter in der gemieteten Wohnung einen Sandkasten aufstellt, solange dies nicht gegen Sicherheit und Gesetz verstößt?

Ich kenne keinen Passus, der das explizit verbietet. Wenn der VM etwas dagegen hat, soll er er das dem Mieter mit Begründung mitteilen.
Gruß
MK

Hallo,

fachlich kann ich das nicht beantworten, hier gibt es wohl auch noch keine Rechtssprechung. Aus meiner Sicht darf der Vermieter das nicht verbieten, wenn es im Mietvertrag nicht verboten wurde. Er kann aber verlangen, dass sein Eigentum, sprich das Gebäude, geschützt wird (Schutzfolie)

MfG P. Kunze

Die Wohnung und deren Nutzung ist das Recht des Mieters, auch bei ungewöhnlichen Nutzungen, solange keine Gefährdung anderer davon ausgeht oder gegen allgemeines Recht verstoßen wird, sagen wir mal: eine ungewöhnliche Anzahl von gefüllten Benzinkanistern aufzubewahren.
Ein städtischer Mieter mit einer Loggia als Gartenersatz dürfte sicherlich nicht als ungewöhnlich empfunden werden, wenn er dort einen kleineren Sandkasten hinstellt.
Nach meiner unbedeutenden Meinung würde auch ein kleinerer Sandkasten innerhalb der Wohnung nicht übermäßig ungewöhnlich sein (vgl. Kindergärten oder Terrarieren zB).
Gefährdungen anderer durch den Sand (Statik ausgelassen) kann ich mir nicht vorstellen.
Belästigungen… ich denke auch nicht, sollten die Nachbarn aber ggf. entscheiden.
Zur Folie: Ob sie Schimmel begünstigt oder Schäden verhindert, kann ich nicht entscheiden.

Meine Meinung: Ist die Loggia ebenerdig bzw. Erdgeschoss: Warum sollte da eine Folie hin? Der Boden wird sicherlich nicht durch den Sand angegriffen und er muss nicht „aufgehalten“ werden.
Aber das ist nur meine unmaßgebliche private Meinung, da ich kein Fachmann bzgl. Statik, Sand oder Schimmelbildung bin.
Übrigens auch nicht bzgl. Mietrechts :wink:)

Hallo, eine Nutzung dieser Art wäre möglich, wenn hier durch andere nicht belästigt oder geschädigt werden. Ist dieses nicht aus dem Mietvertrag zu ersehen, kann man mit dem Vermieter, aber auch Nachbar sprechen und um Zustimmung bitten. Wobei die Zustimmung nicht von der Pflicht entbindet Schäden vorzubeugen. daher empfiehlt es sich Folie auszulegen und vieleicht auch eine Abdeckung, das der Zugang nur zu bestimmen Zeiten (Stadtordnung- Ruhezeiten) möglich ist. LG Rolf

bauliche Veränderungen dürfen zeitweilige Nutzer fremden Eigentumes, grundsätzlich NICHT oder nur mit Genehmigung des Vermieters durchgeführt werden.
Nun kommt es auf die Größe des Sandkastens an. Ist es eine Schachtel oder ein Karton und wieviel Sand ist da drin? Im Vogelbauer ist auch Sand von dem der Vermieter nichts wissen will.
Könnte Schaden am Mietobjetzt entstehen kann dies selbstverständlich untersagt oder nur mit Auflagen wie z.B. einer dicken Schutzfolie genehmigt werden.
Was passiert bei Elementarschäden z.B. starkem Regen durch den sich das Gewicht von Sand verzehnfacht? Oder Hagel wodurch dieser verspritzt wird?
Auf jeden Fall, dass bei Auszug der Urzustand wieder hergestellt wird.

Können Sie bitte näher erklären, was aus Ihrer Sicht das Problem dabei ist? Für mich wäre gerade die Statik das Problem, die ich für ein im wahrsten Sinne des Wortes gewichtiges Problem halte - das scheinen Sie aber schon geklärt zu haben.

Natürlich darf ein Mieter die Mietsache nicht beschädigen, andernfalls haftet er dafür, d.h. er muss beim Auszug den Schaden entweder beheben oder bezahlen. (Ich kann aber nicht sehen, wieso ein Kindersandkasten den Boden beschädigen sollte?) Vor dem Auszug hat ein Vermieter aber keinen Einfluss darauf, wie der Mieter die Mietsache nutzt, es sei denn, die Nutzung beeinträchtigt andere Mieter oder Eigentümer.

Soll der Sandkasten da etwa fest eingebaut werden? Dann wäre das wohl eine zustimmungspflichtige (und m.E. sowieso unmögliche) bauliche Veränderung. Aber wenn da nur ein Kindersandkasten in einem Holzbehälter o.ä. reingestellt wird, kann ich mir nicht vorstellen, was daran schlimm sein soll. (Wie gesagt, außer dem Gewicht!) Es wird schon seinen Grund haben, weshalb sie dazu nichts im Internet gefunden haben.

Hallo,

Soweit ich informiert bin, sind Sandkasten allgemein auf einem Balkon/Loggia verboten.

Gruß
monika61

„Soweit ich informiert bin, sind Sandkasten allgemein auf einem Balkon/Loggia verboten.“

Quelle oder rechtliche Grundlage?

http://sandkastenparadies.de/sandkasten-fuer-balkon/

http://www.amazon.de/Sandkasten-Planschbecken-Deckel…

http://www.schnullerfamilie.de/garten/143587-sandkas…

FALLS es wirklich irgendwann irgendwo verboten wurde, dann sicherlich vor allem wegen der Statik. Wenn einfach jeder ohne Statikkenntnisse und -prüfung einen Sandkasten mit nassem Sand auf den Balkon verfrachten würde, könnte schon mal das Haus zusammenstürzen.

Aber wenn es da keine Bedenken gibt, hat m.E. der Vermieter da nichts zu bestimmen.

Ein Mieter ist nicht einmal verpflichtet, Schäden VORZUBEUGEN. Es reicht, wenn er die Schäden bei Auszug beseitigt.

Hallo,

zum Eigenen Schutz sollte man es so sichern, um Schäden am Untergrund zu vermeiden. Allerdings wüsste ich keinen Grund das Aufstellen zu unterbinden.

Viel Glück