"sanfte" Entmündigung (Betreuung)

Hallo Mitleser!
Annahme:
Eine alte Dame (über 80 Jahre, Pflegefall, aber nicht formell „entmündigt“) unterschreibt alles, was ihr jemand vorlegt.
Je nach Tagesform kann sie es meistens weder lesen noch verstehen (mit Trend abwärts).
Die Kinder sind immer wieder beschäftigt mit Kündigungen von Zeitungs- Abos, machen sich aber Sorgen was noch alles passieren könnte.

Gibt’s ne Möglichkeit, der Dame alle „wirtschftsneutralen“ Rechte zu belassen (Wahlrecht, Eherecht etc..), aber alle anderen juristischen Vertragsunterschriften nur mit einem der Kinder (= Betreuer?) zu erlauben?
Beispiel: Unterschrift unter Bauplan des Nachbarn mit Grenzbebauung.
Wenn die Dame alleine unterschreibt soll diese Unterschrift juristisch erstmal wertlos sein .

Danke!
Timsy

Hallo!

Das wäre die klassische (neue) rechtliche Betreuung, die die alte Entmündigung ersetzt hat.
Da bleiben grundsätzlich alle Rechte bei der Person, allerdings unter Vorbehalt der Überprüfung durch den Betreuer.

MfG
duck313

Hallo,

und Widerspruch. Die gesetzliche Betreuung beeinträchtigt den Betreuten in seiner Geschäftsfähigkeit zunächst nicht. Er bleibt voll geschäftsfähig und darf wie auch jeder andere voll geschäftsfähige Person jede Menge Unsinn unterschreiben. In die Position eines beschränkt geschäftsfähigen gelangt die Betreute Person nur wenn gleichzeitig für den Aufgabenbereich der Vermögenssorge ein Einwilligungsvorbehalt, § 1903 BGB), angeordnet wird. Dies ist nicht der Regelfall, in der geschilderten Situation jedoch denkbar.

ml.