Saniertes neues Bad Badezimmerfliesen

Hallo!
Eine Wohnung wurde vollständig saniert inklusive dem Badezimmer mit neuen Badezimmerfliesen. Jetzt ist die Frage: Darf der neue Mieter in die Fugen der neuen Badezimmerfliesen bohren um einen Spiegel oder Spiegelschrank befestigen zu können?
Zurzeit ist noch kein Spiegel im Bad. Der Mieter zahlt den Spiegel selbst und würde ihn bei Auszug auch dort belassen, denn es wird ja eh ein Spiegel benötigt.
Darf der Mieter bohren oder muss er dann bei Auszug neue Fließen bezahlen?
Vielen Dank im Voraus!
LG

Der Mieter darf diejenigen Dübel einbringen, die zum vertragsgemäßen Gebrauch erforderlich sind. Im Zweifel hängt das von der jeweiligen Tagesstimmung des beurteilenden Richters ab :wink:

Im Allgemeinen wird man aber davon ausgehen dürfen:
Der Mieter darf sich alles anbringen, was normal üblich ist und vom Vermieter nicht gestellt wird - z.B. im Bad: Toilettenpapierhalter, Handtuchhalter, Spiegelschrank.
Zur Beseitigung von Dübeln/Dübellöcher ist der Mieter nur verpflichtet, wenn seine „Löcherung“ das zum vertragsgemäßen Gebrauch angemessene Mass überschreitet - oder wenn Schönheitsreparaturen bei Mietende geschuldet sind.
siehe z.B.:
http://www.dittmann-wohnungsverwalter.de/index.php?o…
(tatsächlich ein Ausnahmeurteil - aber so etwas kommt je nach Sachumständen halt auch vor)

http://www.mietrecht.org/schoenheitsreparaturen/scho…

Das Einbringen von Dübeln in die Fliesenfugen (und das Entfernen) geht in der Regeln ohne Beschädigung der Fliesen ab - wäre also auch einfach wieder zu Beseitigen.

Darf der Mieter bohren oder muss er dann bei Auszug neue Fließen bezahlen?

Beim Setzen von Dübel in die Fugen (ohne Beschädigung von Fliesen) entsteht also schon gar keine Schadensersatzpflicht für neue Fliesen.

Beim Setzen von Dübellöchern in Fliesen (statt in Fugen) sollte sich Mieter aber immer fragen, ob ein im Gebrauchswert ähnliches Ergebnis auch zu Erzielen wäre, wenn Mieter statt dessen die Dübel in die Fugen einbringt.

Der Mieter zahlt den Spiegel selbst und würde ihn bei Auszug auch dort belassen, denn es wird ja eh ein Spiegel benötigt.

Dazu wäre zu sagen, dass der Mieter grundsätzlich verpflichtet ist, seine „Einbauten“ bei Mietende auch wieder aus der Mietsache zu entfernen. Womöglich übernimmt aber der Vermieter oder ein Nachfolgemieter gern kostenlos einen Spiegel samt Aufhängung …

Hi,

mit den Spiegelschrank einfach mal mit den Vermieter sprechen, ggf lässt er einen einbauen. Alles andere kann geklebt werden. Habe damit gute Erfahrungen gemacht. Ein Umstand der bei den Gerichten wohl noch nicht angekommen ist, das bei Kleben die Fliesen nicht beschädigt werden.

Vielen Dank für die Antworten! :smile: