Sanierung absetzen

Steuerlich am günstigsten ist es, wenn die Kosten als Erhaltungsaufwendungen eingestuft werden. Dann ist der Anteil bei der Vermietung voll in dem Jahr anzusetzen.

Hier mal ein Link zum Thema:
http://www.korte-partner.de/sofortabzug-nur-bei-erha…

Weiter unten unter der Überschrift „Bei wesentlicher Verbesserung: Herstellungskosten“ ist der wichtige Abschnitt.
Diese Einschätzung kann ich natürlich von hier nicht treffen.
Am besten du befragst dazu mit deinen ganzen Unterlagen einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein.

Hallo,

Kosten, die direkt der vermieteten Wohnung zuzuordnen sind (zB. Fenster) sind 100% abzugsfähig als Erhaltungsaufwand. Diejenigen Aufwendungen, die zB. auf Ihre eigene Wohnung entfallen (wie evtl. der Kamin) sind privat und tauchen in der Einkommensteuererklärung nicht auf. Die Kosten, die das gesamte Haus (privat als auch vermietet) betreffen, sind entsprechend des prozentualen Anteils der vermieteten Wohnung Erhaltungsaufwand. Bsp. Haustür wird von allen Parteien genutzt. Gesamte Wohnfläche des Hauses 200qm, privater Anteil 100qm, dann dürfen auch nur 50% der Kosten geltend gemacht werden.
Die Kinderbetreuungskosten sind zu 2/3 der Aufwendungen als Sonderausgaben abziehbar.

VG Corinna

Hallo,

von den 25T€ sind die Kosten abzugsfähig, die verhältnismäßig auf den vermieteten Teil entfallen.
Z.B.: 250m² Wohnfläche insgesamt - davon 45m² vermietet = 18% Anteil an der Wohnfläche. Von 25T€ wären dann 4.500 abzugsfähig.
Die Kindergartenkosten werden auf 4.100€ gedecket, davon können 2/3 abgezogenn werden.
Wie viel an Steuererstattung rauskommt, kann man ohne Angabe des Einkommens nicht (auch nicht ca.) angeben.

MfG
M(ich)a

Hallo Sven und Nadine,

mit diesem Problem müsst Ihr einen Steuerberater konsultieren, wenn Ihr denn Steuern zahlt. Da die Aufteilung der Sanierungskosten mit der verbundenen Werterhöhung des Hauses einmalig festgelegt werden muss und dabei das Kinderbaugeld mit berücksichtigt werden muss. Das ist alle abhängig vom Einkommen, also an dieser stelle nicht so einfach zu beantworten.

Gruß Uwe

Ich habe das zwar vor Ewigkeiten schon mal beantwortet, aber da hat scheinbar was nicht geklappt.

Absetzen kann man den teil der auf die Vermietung entfällt unbegrenzt, beim Teil der auf die Eigennutzung entfällt nur den Arbeitslohnanteil, von dem bekommt man 20% zurück.

Was das insgesamt an Erstattung ist, kann ich mit diesen spärlichen angaben nicht beantworten.

Gruß

derschwede77

Hallo Svennadine2010,

wir würden dir in diesem Fall den Weg zu einem Steuerberater empfehlen. Unter

http://www.steuerberater.net/

kannst du einen passenden Steuerberater in deiner Nähe finden.

Viele Grüße,

dein Team von anwalt.de