Steuerlich am günstigsten ist es, wenn die Kosten als Erhaltungsaufwendungen eingestuft werden. Dann ist der Anteil bei der Vermietung voll in dem Jahr anzusetzen.
Hier mal ein Link zum Thema:
http://www.korte-partner.de/sofortabzug-nur-bei-erha…
Weiter unten unter der Überschrift „Bei wesentlicher Verbesserung: Herstellungskosten“ ist der wichtige Abschnitt.
Diese Einschätzung kann ich natürlich von hier nicht treffen.
Am besten du befragst dazu mit deinen ganzen Unterlagen einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein.