Hallo Svennadine2010,
fangen wir mit dem Einfacheren an: Die Kindergartenkosten können unter „Kinderbetreuungskosten“ in der Steuererklärung geltend gemacht werden,
Voraussetzungs ist, daß beide Elternteile berufstätig sind, wobei auch eine sogenannte geringfügige Beschäftigung (Mini-Job) ausreichend wäre.
Was die Sanierungkosten angeht, wirft die Aussage „Der obere Teil unseres Haus wird vermietet.“ Fragen auf, nämlich, wann wurde das Haus angeschafft.
Da bezüglich dem Bestandteil der Steuererklärung „Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung“ keine Erfahrung besteht, ist zu vermuten, daß das Haus wahrscheinlich erst im letzten Jahr angeschafft und zeitnah mit diesen € 25.000,00 saniert wurde.
In diesem Falle greift eine steuerliche Vorschrift, daß „XXXX“-Kosten, die in den ersten 3 Jahren nach Anschaffung 15% der Anschaffungskosten übersteigen, als nachträgliche Herstellungskosten den Anschaffungskosten zuzurechnen sind und damit die sogenannten AfA-Grundlage erhöhen.
Damit ist eine zeitnaher Kostenabzug ausgeschlossen.
Ist diese 3-Jahres-Frist allerdings vorbei, empfiehlt sich zunächst einmal zu überprüfen, welche Kosten der vermieteten Wohnung direkt zugeordnet werden können.
Die dann verbleibenen Kosten sollte man nach den Wohnflächen (eigengenutzt und fremd vermietet) %-ual aufteilen.
Die so der vermieteten Wohnung zuordnenbaren Kosten werden gegen die Mieteinnahmen verrechnet und vermindern die Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung bis hin zu „negativen“ Einnahmen.
Die auf die eigennutzte Wohnung entfallenden Sanierungskosten können als „haushaltsnahe Dienstleistungen - Handwerker“ erklärt werden.
Dies betrifft allerdings nur die in den Rechnungen ausgewiesenen Lohnanteile zzgl. Mehrwertsteuer. Die Bezahlung der betreffenden Rechnungen muß durch Kontoauszüge nachgewiesen werden.
Für eine Lohnanteil bis max. € 6.000,00 bekommt man 20% als absoluten Steuerabzug wieder, also max. € 1.200,00.
Aufgrund des Sachverhaltes erscheint die Mitgliedschaft in einem Lohnsteuerhilfeverein empfehlenwert!
Beste Grüße
maasterp