Sanierung absetzen

Wir haben im Vergsngenen Jahr unser Haus für ca.25000€ saniert, gedämmt, verputzt, neuen Kamin mit heizungsanschluss, neue Haustür etc.
Der obere Teil unseres Haus wird vermietet.
Wieviel kann ich von den kosten absetzen und was bekommt man ca davon wieder?
Dazu kommen Kindergartenkosten von ca.6000€

Vielen lieben dank für Antworten

Das ist eine sehr ungenaue Angabe.

Ich fange trotzdem mal an:
Der obere Teil des Hauses wird vermietet.
Demnach sind die Aufwendungen die auf diese Wohnung entfallen Werbungskosten [Ausgaben] bei den Vermietungseinkünften.

Die Aufteilung erfolgt dabei nach m².
Wenn euer Haus 100m² groß ist und die vermietete Wohnung davon 10m² misst, dann sind 10% absetzbar.

Aber:
Das gilt nur für Kosten die das ganze Haus betreffen [z.B. ein neu gedecktes Dach]

Wenn man sein eigenenes Wohnzimmer streichen lässt, dann kann man das nicht bei den Vermietungseinkünften absetzen.
Umgekehrt: Lässt man nur die Vermietungswohnung streichen dann kann man das komplett absetzen.

Man muss dabei also zwischen Kosten unterscheiden die das ganze Haus betreffen und solche die einem bestimmten Sektor zugeordnet werden können.


Der Teil der Kosten, welcher nicht auf die Vermietung entfällt kann man als „Handwerkerleistungen“ absetzen.
(§35a Einkommensteuergesetz)

Hierbei allerdings nur den Lohnanteil [inkl. Umsatzsteuer]


Da es sich hierbei um einen relativ hohen Betrag handelt könnte auch noch eine „wesentliche Verbesserung“ in betrecht kommen. Demnach wären die Kosten keine Werbungskosten und auch keine Handwerkerleistungen sondern es wäre Herstellungskosten.
Das kann aber nur ein Fachmann beurteilen.


Kindergartenkosten können als Kinderbetreunungskosten geltend gemacht werden.
2/3 der Aufwendungen - maximal 4.000 € pro kind.
Allerdings nur Aufwendungen für die Betreuung.
[keine Verpflegung]

Hi,

wie viel abgesetzt bzw. besser abgeschrieben werden kann hängt von der Flächenaufteilung ab, ist z.B. 50% der Gesamtfläche vermietet können 12500€ nach AFA abgeschrieben werden. Ich glaube die Dauer wäre 10 Jahre bei Sanierungen, müsstet ihr aber mal nachschauen, in Google einfach mal AFA und Sanierung eingeben. Also sind es dann bei 10 Jahren 1250€ jährlich, die als Ausgabe eingebracht werden kann und dann von den Mieteinnahmen abgezogen werden. Was das genau spart hängt vom Steuersatz an den ihr habt.
Zu den Kindergartenkosten kann ich leider nichts sagen.

Grüsse

Hallo…das ist eine umfangreiche Frage…besser mal zum Stb gehen, weil…
1.wann wurde haus gekauft(wegen der 15%-regelung)
2.die arbeiten müssten aufgeteilt werden auf selbstgenutzt/vermietet soweit es geht.
etc etc…
ich kenne ihren pers.steuersatz nicht und wei0 nicht wieviel lohnsteuer sie bezahlen…usw usw…

so einfach kann man nicht antworten-sorry

Hallo Svennadine2010,

fangen wir mit dem Einfacheren an: Die Kindergartenkosten können unter „Kinderbetreuungskosten“ in der Steuererklärung geltend gemacht werden,
Voraussetzungs ist, daß beide Elternteile berufstätig sind, wobei auch eine sogenannte geringfügige Beschäftigung (Mini-Job) ausreichend wäre.

Was die Sanierungkosten angeht, wirft die Aussage „Der obere Teil unseres Haus wird vermietet.“ Fragen auf, nämlich, wann wurde das Haus angeschafft.

Da bezüglich dem Bestandteil der Steuererklärung „Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung“ keine Erfahrung besteht, ist zu vermuten, daß das Haus wahrscheinlich erst im letzten Jahr angeschafft und zeitnah mit diesen € 25.000,00 saniert wurde.

In diesem Falle greift eine steuerliche Vorschrift, daß „XXXX“-Kosten, die in den ersten 3 Jahren nach Anschaffung 15% der Anschaffungskosten übersteigen, als nachträgliche Herstellungskosten den Anschaffungskosten zuzurechnen sind und damit die sogenannten AfA-Grundlage erhöhen.

Damit ist eine zeitnaher Kostenabzug ausgeschlossen.

Ist diese 3-Jahres-Frist allerdings vorbei, empfiehlt sich zunächst einmal zu überprüfen, welche Kosten der vermieteten Wohnung direkt zugeordnet werden können.

Die dann verbleibenen Kosten sollte man nach den Wohnflächen (eigengenutzt und fremd vermietet) %-ual aufteilen.
Die so der vermieteten Wohnung zuordnenbaren Kosten werden gegen die Mieteinnahmen verrechnet und vermindern die Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung bis hin zu „negativen“ Einnahmen.

Die auf die eigennutzte Wohnung entfallenden Sanierungskosten können als „haushaltsnahe Dienstleistungen - Handwerker“ erklärt werden.

Dies betrifft allerdings nur die in den Rechnungen ausgewiesenen Lohnanteile zzgl. Mehrwertsteuer. Die Bezahlung der betreffenden Rechnungen muß durch Kontoauszüge nachgewiesen werden.

Für eine Lohnanteil bis max. € 6.000,00 bekommt man 20% als absoluten Steuerabzug wieder, also max. € 1.200,00.

Aufgrund des Sachverhaltes erscheint die Mitgliedschaft in einem Lohnsteuerhilfeverein empfehlenwert!

Beste Grüße
maasterp

Das Haus wurde 2007 gekauft und der obere Teil beträgt 78m2
Von insgesamt 178m2

bitte unbedingt mit dem StB reden, da hier die gefahr besteht das die 15%-regelung in kraft tritt.
evtl.lohnt es sich auch die kosten zu verteilen über mehrere jahre.
das alles hängt aber von den pers.umständen ab.
oder aber alles selber versuchen mit einem steuerprogramm wie zb. WISO-Sparbuch.

gruß

Das Haus wurde 2007 gekauft und der obere Teil beträgt 78m2
Von insgesamt 178m2

Aber die 3 Jahre sind doch vorbei oder seh ich das falsch? Meinen sie das wir überhaupt was wiederbekommen oder nicht?

Hallo,
soweit sich die Kosten für die Sanierung nicht direkt der vermieteten Wohnung zuordnen lassen, können diese im Verhältnis der eigengenutzten Wohnung und der vermieteten Wohnung als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung geltend gemacht werden.
Beispiel: eigengenutzte Wohnung. 120 qm = 60%
vermietete Wohnung. 80 qm. = 40%
Gesamtwohnfläche. 200qm. = 100%
Von den 25.000€ können dann 10.000€ als Werbungskosten bei V+ V geltend gemacht werden.
Für den Anteil der auf die eigengenutzte Wohnung entfällt, kann eine Steuermässigung im Sinne des §35 a Abs. 3 EStG (Handwerkerleistungen) beantragt werden. Allerdings nur die Arbeitslöhne. Diese müssen in den Rechnungen explizit ausgewiesen sein.

Die Kinderbetreungskosten können mit zwei Dritteln von höchstens 4000 € (also 2.666€) als Sonderausgaben geltend gemacht werden.

Gruss

Wenn man von ihrem Beispiel ausgeht was würde man
Von den 10000€ wiederbekommen ca?

Hallo,
ich empfehle ein Steuerprogramm zu kaufen, z.B. Steuersparerklärung. Für das Haus können die Lohnkosten oder Fahrtkosten oder Maschineneinsatzstunden abgesetzt werden. Jedoch nur mit Rechnung und Überweisungsnachweis. Falls Sie alles selbst gemacht haben, können Sie nichts absetzen.

Der Kindergarten kann teilweise, Höchstsätze, als Sonderausgaben geltend gemacht werden.

MfG
Sven Duwe

Diese Frage lässt sich nicht so einfach beantworten, weil die festzusetzende Steuer noch von vielen Faktoren abhängig ist und es keinen linearen Steuersatz gibt.
Lediglich aus Vereinfachungsgründen kann man seinen persönlichen durchschnittlichen Steuersatz zur Hilfe nehmen.
Also bei einem durchschnittlichen Steuersatz von 20% ergibt sich eine Steuerersparnis von ca. 2.000 €.

Wenn man von ihrem Beispiel ausgeht was würde man
Von den 10000€ wiederbekommen ca?

klar gibts geld zurück…bei den kosten…
aber es muss aufgeteilt werden und die miete gegenrechen und und und…besser machen lassen.ich mach das für uns hier auch selbst…mit wiso geht das ganz gut

Aber die 3 Jahre sind doch vorbei oder seh ich das falsch?
Meinen sie das wir überhaupt was wiederbekommen oder nicht?

Hallo,

für den selbstgenutzen Teil der Immobilie kannst Du leider nur die Kosten für haushaltnahen Aufwand = Handwerkerrechnungen, hier nur Lohn, keine Materialkosten absetzen. Die Kosten für die vermietete Wohnung gehen voll als Werbungskosten in die Anlage V ein.Die Höhe der Steuererstattung richtet sich nach dem Verlust aus Vermietung und Verpachtung (Mieteinnahmen abzgl. Ausgaben und AfA) Die Ersparnis ergibt sich aus dem Grenzsteuersatz x Verlust (z.B. Grenzsteuersatz bei Zusammenveranlagung 42 % Verlust aus V+V € 10.000 = Erstattung € 4.200,00.
Bei Kindergartenkosten können seit 2012 2/3 des Aufwandes, max € 4.000 Im Kalenderjahr abgesetzt werden. In Deinem Fall 2/3 von 6.000 = 4.000, absetzbar 4.000 Erstattung € 1.680

Gruß

Hallo,
Von den Renovierungskosten zunächst die Aufwendungen den einzelnen Wohnungen zuordnen, die direkt zuordenbar sind (z.B. Fußböden, Heizungsanschlüsse usw.).
Den Rest aufteilen nach Wohn- bzw. Nutzfläche.

Wegen Kinderbetreuungskosten: s. http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/kinder-bet…

Viel Erfolg beim Ausfüllen der Steuererklärung

Hallo,

die anteiligen Kosten für den vermieteten Teil (prozentual) kannst du bei den Vermietungseinkünften ansetzen.

Bei einer erheblichen Wertsteigerung des Hauses ist die Sanierung sogar im Anlagevermögen zu aktivieren und nur die Abschreibung als Kosten abzusetzen.

Falls der Kamin nur für den privaten Bereich ist, musst du ihn natürlich dabei rauslassen.

Für den privaten Anteil kannst du alle Handwerkerleistungen bei der Steuererklärung angeben. Hier zählen aber nur die reinen Leistungen ohne Material und es darf nicht bar bezahlt werden.

Was genau das bei der Berechnung deiner Steuer ausmacht, kann man so nicht sagen. Da spielt soviel rein, wie z.B. Lohn, Werbungskosten, Versicherungen, Vermietungseinkünften.

VG
Shelly

Der Kamin ist zwar unten in unserer Wohnung aber es laufen alle Heizkörper darüber .

was heißt das: Anlagevermögen aktivieren? Was passiert dabei ?
Hallo,

die anteiligen Kosten für den vermieteten Teil (prozentual)
kannst du bei den Vermietungseinkünften ansetzen.

Bei einer erheblichen Wertsteigerung des Hauses ist die
Sanierung sogar im Anlagevermögen zu aktivieren und nur die
Abschreibung als Kosten abzusetzen.

Falls der Kamin nur für den privaten Bereich ist, musst du ihn
natürlich dabei rauslassen.

Für den privaten Anteil kannst du alle Handwerkerleistungen
bei der Steuererklärung angeben. Hier zählen aber nur die
reinen Leistungen ohne Material und es darf nicht bar bezahlt
werden.

Was genau das bei der Berechnung deiner Steuer ausmacht, kann
man so nicht sagen. Da spielt soviel rein, wie z.B. Lohn,
Werbungskosten, Versicherungen, Vermietungseinkünften.

VG
Shelly

ok, dann kannst du bei dem Kamin die anteiligen Kosten auch für die Vermietung reinnehmen

aktivieren heißt, du nimmst die ganze Maßnahme ins Anlagevermögen auf
es gibt dann festgelegte Nutzungsdauern, über die es abgeschrieben wird
z.B.
man kauft ein Auto, Nutzungsdauer 6 Jahre
Kosten Auto 60.000€
pro Jahr sind das 10.000 € Kosten, wobei monatlich gerechnet wird
also wenn das Auto im Mai gekauft wird, zählen nur 8/12tel von 10.000€ im ersten Jahr.
Das gleiche Prinzip gilt auch für eine große Sanierungsmaßnahmen. Das ist dann, wenn der Wert des Hauses um 10% oder 20% (ich habs jetzt grad nicht im Kopf) gesteigert wird.

Wenn nicht, dann sind es ganz normale Erhaltungsaufwendungen, die voll (also prozentual für die Vermietungs-qm) bei der Vermietung als Kosten angesetzt werden.

Das Haus hat damals 168000€ gekostet 2007 die Sanierung lag bei 23000 insgesamt
Wie bekomme ich den. Das meiste Geld in diesem Jahr zurück ?

  1. Kosten müssen aufgeteilt werden
  2. Privatwohnlicher Teil könnte aus Haushaltsnahe Dienstleistung bzw. Handwerkerleistung begünstigt sein.
  3. Ich würde den Kindergarten wechseln, der ist zu teuer, auch wenn er von der Steuer abgesetzt werden kann.