Sanierung alter Elektroinstallation im Haus von 1960

hallo,
da möchte man ins Kabel beißen wie Marder oder sonstsoeiner es irgendwarum tun.
 
Kabel, Verteiler, Sicherungskasten, Zuleitungen etc müssen beim Wechsel des nächten Fi Schalters oder Sicherungsautomaten komplet systembedingt ausgewechselt werden.

-was darf der fähige Elektriker Eigentümer des Hauses von den fälligen Arbeiten selbst machen da ja Zähler und Hauptanschluß amtlich verblomt sind?
cu
Friedrich

Hallo!

„amtlich verplombt“ bestimmt nicht, denn Versorger sind nie staatliche Stellen gewesen.

Streng genommen darf er gar nichts machen. Mindestens muss es nachher(vor Schließen der Schlitze und Dosen) der zugelassen Meisterbetrieb abnehmen und abstempeln.
Diese Abnahme braucht man für den Versorger, damit bestätigt wird, Installation entspricht den VDE-Vorschriften und den TAB und ist bereit zum Wiederanschluss ans Netz.

Oft kann man doch Hauptanschluss und Zähler so lassen. Setzt neuen Verteiler mit integrierter Si-Verteilung daneben und macht ab dort alles neu.
Später  wird umgeklemmt  und nachher die Altteile abgebaut.

MfG
duck313

Hallo
Wenn der Eigentümer des Hauses ein fähiger Elektriker ist dann darf er alle Installationen nach VDE nach dem Zähler durchführen .
viele Grüße  noro

Wenn der Eigentümer des Hauses ein fähiger Elektriker ist dann
darf er alle Installationen nach VDE nach dem
Zähler durchführen .

Wichtiger Zusatz, den du wohl vergessen hast:

Er darf diese Installation dann nicht mit dem Netz des Stromversorgers verbinden.

Ein Betrieb alleine an einem eigenem Stromerzeuger wäre dagegen zulässig.

1 Like

Hallo,

die Elektrofachkraft darf alles - die Verbindung mit dem Netz des Stromversorgers ist aber dem eingetragenen Fachbetrieb vorbehalten.

Man beacht die Niederspannungsanschlussverordnung, §13 war es glaub ich.