Ehepartner sind beide als Eigentümer im Grundbuch eines Hauses eingetragen. Sie haben sich getrennt und die Frau ist ausgezogen. Er möchte das Haus jetzt sanieren und hat die Frau dazu aufgefordert die Hälfte zu bezahlen. Kann er das so einfach, obwohl die Frau ausdrücklich gesagt und geschrieben hat, sie möchte und kann es nicht bezahlen? Würde er damit vor Gericht durchkommen?
hi,
in diesem fiktiven Fall sollte es eigentlich wie sonst auch sein: Wer bestellt, bezahlt. Mag sein, dass der Ehemann von der Frau Geld verlangen kann (was ich bezweifle - IANAL)- allerdings da die Frau anscheinend auch nicht mehr im Haus wohnt, sollte sie doch auch eine entsprechende Miete vom Mann erhalten - schließlich gehört ihr die eine Hälfte, die sie dem Mann überlässt.
Weiterhin ließe sich eine schöne Geschichte draus drehen, wenn die Frau ihre Hälfte verkauft. Oder sollte das vielleicht sogar die Intention des Mannes sein um günstig an die andere Haushälfte zu kommen?
Generell wäre die Frage aber bei den Rechtsfragen besser aufgehoben als hier im Immo-Brett…
cu
Sie muß nicht
Hallo,
ja er kann die Frau auffordern, aber sie muß nicht zahlen.
Da beide Eigentümer (im Grundbuch eingetragen) sind müssen beide zustimmen (abgesehen von Gefahr in Verzug) und wenn sie nicht will, kann er mit den Hinterbeinen strampeln.
Grüße
E52