Hallo,
kann eine Hausverwaltung bei einer durch die Eigentümerversammlung korrekt beschlossenen Sanierung die Einzahlung der umgelegten Beiträge der jeweiligen Eigentümer unter dem Hinweis, das die Hausverwaltung seitens einer Auftragsvergabe finanziell haftet, im voraus verlangen?
Danke schon mal für Eure Hinweis, Gruss DHWT
Nennt sich Sonderumlage.
Wer einen Auftrag vergibt, ohne die Zahlung sichergestellt zu haben, macht sich möglicherweise strafbar. Ungeachtet dessen haftet er natürlich dafür.
Es ist sicherlich nicht Aufgabe einer WEG-Verwaltung Arbeiten vorzufinanzieren, oder dafür ein Risiko zu tragen.
vnA