Hallo,
mal angenommen jemand hat ein Grundstück gekauft worauf sich ein Wohnhaus und eine zerfallene Scheune befindet. Dieser jemand hätte die Scheune abgetragen(bis auf 2 Seitenwände)und in den gleichen Abmessungen wieder hochgezogen, naja ein paar Fenster und Dachfenster hätte er eingebaut. Wäre sowas genehmigungspflichtig? Könnte der Nachbar darauf bestehen das die Fenster wieder ausgebaut werden?
Gruß Uwe
Hallo,
mal angenommen jemand hat ein Grundstück gekauft worauf sich ein Wohnhaus und eine zerfallene Scheune befindet. Dieser jemand hätte die Scheune abgetragen(bis auf 2 Seitenwände)und in den gleichen Abmessungen wieder hochgezogen, naja ein paar Fenster und Dachfenster hätte er eingebaut. Wäre sowas genehmigungspflichtig? Könnte der Nachbar darauf bestehen das die Fenster wieder ausgebaut werden?
Ist hier schon x-mal gesagt worden: Baurecht ist Ländersache. Vielleicht hat der Nachbar wenig Erfolg mit seinem Begehren was Abstandsflächen usw. angeht, aber er könnte dem Bauamt eventuell einen Hinweis auf einen Schwarzbau geben. Und wenne s dann einer ist, hat man den Salat. Aber um das beurteilen zu können müßte man die konkreten Umstände kennen. Und konkret kann da auch bedeuten, dass es von Gemeinde zu Gemeinde Unterschiede geben kann.
Grüße
Hallo
mal angenommen jemand hat ein Grundstück gekauft worauf sich ein Wohnhaus und eine zerfallene Scheune befindet. Dieser jemand hätte die Scheune abgetragen(bis auf 2 Seitenwände)und in den gleichen Abmessungen wieder hochgezogen, naja ein paar Fenster und Dachfenster hätte er eingebaut. Wäre sowas genehmigungspflichtig? Könnte der Nachbar darauf bestehen das die Fenster wieder ausgebaut werden?
Ist hier schon x-mal gesagt worden: Baurecht ist Ländersache.
Vielleicht hat der Nachbar wenig Erfolg mit seinem Begehren
was Abstandsflächen usw. angeht
Aber was „ausblickgewährende Anlagen“ angeht eventuell schon, je nach Landesgesetz zum Nachbarrecht. Und es gibt bei einer faktischen Neuerrichtung auch keinen Bestandsschutz im Hinblick auf eine Unterschreitung der Abstandsflächen - in keinem Land. Schon gar nicht, falls zur materiellen Illegalität wegen der fehlenden Baugenehmigung auch noch die formelle hinzukommt. Dann rückt der Abbruchbagger an, egal, ob da früher mal eine Scheune gleicher Größe stand…
Gruß
smalbop