Hallo Steuerfüchse !
gegeben sei folgender Sachverhalt:
Volker Vermieter hat vor 10 Jahren eine ETW gekauft und bis vor kurzem selber genutzt. Zum Jahreswechsel hat er sie vermietet, vorher aber noch für über 10 T€ Sanierungen und Renovierungen vorgenommen.
Wie wird diese Investition steuerlich behandelt ? Kann sie im Entstehungsjahr voll abgesetzt werden ? Ist eine Abschreibung notwendig ? § 11a EStG scheint mir nicht anwendbar, wegen der Einschränkung auf Sanieruzngs- und städtebauliche Entwicklungsgebiete.
Wer weiß Rat ?
Gruß
Nordlicht