Sanierung ETW

Hallo Steuerfüchse !

gegeben sei folgender Sachverhalt:

Volker Vermieter hat vor 10 Jahren eine ETW gekauft und bis vor kurzem selber genutzt. Zum Jahreswechsel hat er sie vermietet, vorher aber noch für über 10 T€ Sanierungen und Renovierungen vorgenommen.

Wie wird diese Investition steuerlich behandelt ? Kann sie im Entstehungsjahr voll abgesetzt werden ? Ist eine Abschreibung notwendig ? § 11a EStG scheint mir nicht anwendbar, wegen der Einschränkung auf Sanieruzngs- und städtebauliche Entwicklungsgebiete.

Wer weiß Rat ?

Gruß

Nordlicht

Volker Vermieter hat vor 10 Jahren eine ETW gekauft und bis
vor kurzem selber genutzt. Zum Jahreswechsel hat er sie
vermietet, vorher aber noch für über 10 T€ Sanierungen und
Renovierungen vorgenommen.

Wie wird diese Investition steuerlich behandelt ? Kann sie im
Entstehungsjahr voll abgesetzt werden ?

ja

Ist eine Abschreibung
notwendig ?

verteilung auf 2-5 jahre möglich

§ 11a EStG scheint mir nicht anwendbar, wegen der
Einschränkung auf Sanieruzngs- und städtebauliche
Entwicklungsgebiete.

k.a. was steht da drin?

p.s. man wird evtl. begründen müssen, dass die renovierung wegen der vermietung erfolgt ist.

gruß inder

Wer weiß Rat ?

Gruß

Nordlicht

verteilung auf 2-5 jahre möglich

Das steht eben im zitierten Paragraphen. Deswegen war ich nicht sicher, ob das für jeden Fall gilt oder nur für die Einschränkungen aus dem Titel eds Paragraphen.

p.s. man wird evtl. begründen müssen, dass die renovierung wegen der vermietung erfolgt ist.

Nichts leichter als das.

verteilung auf 2-5 jahre möglich

Das steht eben im zitierten Paragraphen. Deswegen war ich
nicht sicher, ob das für jeden Fall gilt oder nur für die
Einschränkungen aus dem Titel eds Paragraphen.

ah. ok.

p.s. man wird evtl. begründen müssen, dass die renovierung wegen der vermietung erfolgt ist.

Nichts leichter als das.

ja, ist inder regel auch kein problem.

§ 11a EStG (= Einkommensteuergesetz) kannst Du z.B. unter www.gesetze-im-internet.de/_estg nachlesen. Solltest Du tun, wenn Du steuerrechtliche Auskünfte erteilst.

§ 11a EStG (= Einkommensteuergesetz) kannst Du z.B. unter
www.gesetze-im-internet.de/_estg nachlesen. Solltest Du tun,
wenn Du steuerrechtliche Auskünfte erteilst.

jawoll herr oberamtsrat, ich werde ab jetzt hier nur noch antworten, wenn ich vorher das gesetz gelesen habe.

bitte vielmals um entschuldigung für falsche herangehensweise. kommt nicht mehr vor.