Hallo,
welche Lösung ist sinnvoll? Soll gegen Gas erneuert werden? Oder sogar was ganz anderes?
- 3 Familienhaus, im EG zieht der Eigentümer ein, OG + DG wird vermietet
- Haus mit 2 Vollgeschossen + DG
- Größe EG 80qm
- Größe OG 80qm, DG 55qm (zur Zeit zusammen eine Maisonette-Whg., wird aber getrennt)
- Haus Bj. 1965
- In EG und OG jeweils ein ölbefeuerter Kachelofen mit Versorgungsleitung aus dem Keller
- Bäder mit Elektro-Heizstrahler
- Brauchwassererwärmung dezentral mit Elektrobeulern
- Öltankraum im Keller: 2 Metalltanks je 1.500L & 2 Kunststofftanks je 1.000L
- Haus benötigt auch Dach- und Fassadendämmung
- Gasanschluss nicht vorhanden, würde ca. 3.000€ kosten
Was sollte in Bezug auf Steuern beachtet werden? Welche Kosten sind absetzbar? Nur wenn Mieter vorhanden sind? Aufspilttung weil EG eigengenutzt?
Gruß, Robby
Hallo,
Hallo,
welche Lösung ist sinnvoll? Soll gegen Gas erneuert werden?
Oder sogar was ganz anderes?
- 3 Familienhaus, im EG zieht der Eigentümer ein, OG + DG wird
vermietet
- Haus mit 2 Vollgeschossen + DG
- Größe EG 80qm
- Größe OG 80qm, DG 55qm (zur Zeit zusammen eine
Maisonette-Whg., wird aber getrennt)
- Haus Bj. 1965
- In EG und OG jeweils ein ölbefeuerter Kachelofen mit
Versorgungsleitung aus dem Keller
- Bäder mit Elektro-Heizstrahler
- Brauchwassererwärmung dezentral mit Elektrobeulern
- Öltankraum im Keller: 2 Metalltanks je 1.500L & 2
Kunststofftanks je 1.000L
- Haus benötigt auch Dach- und Fassadendämmung
- Gasanschluss nicht vorhanden, würde ca. 3.000€ kosten
Eins ist ja bekannt, die Energiepreise kennen nur eine Richtung - und zwar nach oben. Auf Dauer gesehen lohnt es sich auf alternative umzustellen. Z.B Solar, Erdwärme oder Photovoltaik. Das ist erst mal bei der Investition höher, sorgt aber später für weniger Energiebezug.
Vom BJ gesehen dürfte das Haus keine Wärmedämmung haben, also wäre das auch durchaus sinnvoll da mit anzusetzen.
Was sollte in Bezug auf Steuern beachtet werden? Welche Kosten
sind absetzbar? Nur wenn Mieter vorhanden sind? Aufspilttung
weil EG eigengenutzt?
Wenn eine Vermietungabsicht besteht können die Kosten anteilig abgesetzt werden. Sollten keine Mieteinnahmen derzeit vorhanden sein kann man das als negavtien Vortrag mitnehmen weil die nur aus den selben Einkünften gegenrechenbar sind. Als Schlüssesl würde ich das Verhältnis 80 - 135 ansetzen
Gruß, Robby
Grüße