Sanierung/Mieterhöhung

Liebe www-ler!

Folgender Fall:
In einem Mehrfamilienhaus sollen die Badezimmer „erneuert“ werden (so schreibt es der Vermieter/die Genossenschaft). Dies wurde bereits im Jahre 2001 für das Jahr 2002 (und in jedem Jahr und bei jedem Wasserrohrbruch erneut) angekündigt und soll nun im Jahre 2006 durchgeführt werden.
Hierzu sollen Kalt- und Warmwasserleitungen erneuert werden, ein komplett neues Badezimmer eingebaut werden, die Sanitärgegenständer erneuert werden, neue Fliesen verlegt werden, neue Absperrventile eingebaut werden etc. Des Weiteren soll die zentrale Warmwasserbereitung „modernisiert“ werden und neue Elektroleitungen verlegt werden.
Zum Zustand des Bades: Etwa alle 6 Monate gibt es in der Wohnung der Mieterin A einen Wasserrohrbruch, im ganzen Haus etwa alle 2 Monate.
Die Sitzbadewanne des Bades in der Wohnung von Mieterin A wurde ca. vor ca.40 Jahren dort eingebaut und ist dem entsprechend unästhetisch anzusehen. Das ganze Bad macht einen eher unschönen Eindruck, um nicht zu sagen, es ist total alt und verramscht (Mieter A schätzt das Alter der Fliesen auf ca. 20 Jahre, abgesehen von denen die bei einem der Rohrbrüche erneuert wurden).
Im März wurde nun gerade die Miete erhöht. Nun soll auf Grund der Erneuerung des Badezimmers zum 1.1. die (Kalt-)Miete wieder um Rund 20% erhöht werden.
Müssen die Mieter des Hauses das tatsächlich hinnehmen?
Handelt es sich in diesem Fall nicht um eine Sanierung die keine (wiederholte) Mieterhöhung in Folge haben dürfte? Bzw. welche dieser Maßnahme wäre Sanierung, welche Modernisierung? Kann der Mieter sagen, dass er bestimmte Maßnahmen hinnimmt, andere aber nicht will (die die Miete erhöhen?).

Vielen Dank im Voraus!

Artemis

Die Baumassnahmen im Bad sind eine zulässige Modernisierung, weil sie eindeutig die Mietsache verbessern. Reparatur ist es nicht, da das Bad ja funktioniert, Luxusmodernisierung ist es auch nicht.

Der Vermieter muss die Maßnahmen 3 Monate vorher ankündigen, hat er ja anscheinend getan.
Widerspruch ist zulässig, wenn die daraus resultiernde Mieterh
öhung eine nicht zu rechtfertigende Härte darstellen würde.

Die Modernisierungskosten können mit 11% pro Jahr umgelegt werden.
Falls der M. nicht zustimmt, muss der Vermieter auf Zustimmung klagen.
Gruß n.

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