Sanierung/ Neuaufbau Dachgeschoss, Mietminderung,

Hallo, ich wohne in einer Dachgeschoss-Wohnung, in der echter Hausschwamm sowie eklatante Mängel im Dach festgestellt wurden. Drempel muss erneuert werden, das Dach wird zur Hälfte inkl. Dachbalken neu aufgebaut. Es ist eine 1-Zimmer-Wohnung, 37qm. Übrig bleiben in den zwei bzw. drei Wochen zur Nutzung lediglich die Küche, der kleine Flur und das Bad. Allerdings sollen meine Möbel teilweise auch noch in der Küche abgestellt werden. Die Wohnung ist halt echt klein.
Mein Vermieter hat generöser Weise angeboten, die Kosten für einen Umräum-Helfer zu bezahlen. Er hält es für absolut zumutbar, dass ich sodann die Nächte in der dann vollgestellten Küche verbringe.
Eine Unterbringung im Hotel hält er für eine zu hohe Forderung.
Meiner Meinung nach entfällt der Brutto-Mietzins für die Zeit des wesentlichen Eingriffs komplett. Ebenso gingen die Kosten für ein Hotel sowie die Einlagerung meiner Möbel etc zu seinen Lasten. Soweit richtig?
Er hat mir einen Betrag geboten, der die Monatskaltmiete nicht erreicht. Von einer grundsätzlichen Mietminderung geht er nicht aus.

Frage: kann ich die Brutto-Miete, also die Kaltmiete zzgl BK/ HK für die Zeit mindern und zusätzlich den Betrag annehmen, den er mir geboten hat anstelle eines Hotels? Es ist wahrscheinlich, dass ich die ein oder andere Nacht tatsächlich woanders schlafen muss, denn ein offenes Dach… bei aller Romantik: seltsam.
Es wird auf jeden Fall eine Staubschutzwand aufgebaut, dennoch ist es für mich ein echter Eingriff in meine Privatsphäre und eine Belastung.

Das Hotel wäre teurer, als der Betrag, den er mir bietet. Dass die Mietminderung unabhängig davon rechtlich ist, halte ich für korrekt. Die Einlagerung meiner Möbel etc würde ich ihm sparen, dadurch, dass die Möbel max. in die nicht bewohnte Nachbarwohnung, die gegenwärtig ebenfalls wesentlich saniert wird und seit Monaten unbewohnt ist, stelle.

Ich bin wirklich dankbar für hilfreiche Antworten!

Vielen Dank für Eure Aufmerksamkeit,

Andrea

Hallo

Na sagen wir mal so du kannst nicht beides Verlangen
entweder er Bezahlt dir die Hotelkosten und du bist unter Zeugen oder Schriftlich darauf eingegangen oder du kürzt die Miete da man aber immer nur von der Kaltmiete Kürzen kann sind das bei dir :
Totalumbau der Wohnung
100 % während Umbauphase, auch trotz Weiterbenutzung
von der Kaltmiete .
Aber es geht halt nur entweder die Mietkürzung oder die Zahlung des Hotels !
Ich würde die Mietkürzung nehmen und beim Kumpel schlafen !
Für den ab Bau der Möbel und Ordnungsgemäßer Lagerung hat der Vermieter zu sorgen .
Ich würde Fotos der Möbel machen unter Zeugen und wenn ich zurück in die Wohnung gehe wo die Möbel wieder Aufgebaut stehen müssen Natürlich unter den Kosten des Vermieters und in seinem Auftrag aber mit dem Vermieter und mir die Möbel Ansehen eventuelle Schäden
Festhalten dafür würde ich noch einen Zeugen dabei haben !

Gruß Martin

Hallo Andrea !
Ich kann nur bei Renovierungsfragen behilflich sein , da wir ein altes Bauernhaus in Frankreich haben und schon 14 Jahre in Frankreich leben . Leider kenne ich mich in gesetzlichen Fragen in Deutschland nicht mehr aus . Tut mir leid .
Gruesse aus Frankreich
Rosi

Hallo Andrea,
der Vermieter hat eine Versicherung, welche für die Unterbringung im Hotel einspringt, wenn die Wohnung nicht bewohnbar ist, wovon ich ausgehe.
Die Miete wirst Du weiterhin zahlen müssen.
Wenn man die Möbel in der Nachbarwohnung einlagern kann, um so besser.
Den Betrag, den der Vermieter angeboten hat, solltest Du nicht annehmen.
Zur Sicherheit würde ich einen Fachanwalt kontaktieren, denn Gerichte entscheiden in der selben Sache oft unterschiedlich.
Viel Glück
Huftier

Hallo Andrea,
Du kannst doch FORMAL eine Miete, die Du gar nicht zahlst, (weil Du sie bereits erhälst), dann nicht noch ein zweites mal mindern. Das geht so nicht. Lass Deine Sachen vom Vermeiter in die Nachbarwohnung bevördern. Da bleibt immer noch gebug abrbeit für Dich. Am besten du schläfst dann die Zeit in der Nachbarwohnung. Ein Drempel ist nicht in 2 Wochen erneuert. Das dauert locker 2-3 Monate. Während der Zeit bleibst Du besser in der Nachbarwohnung. Du zahlst während der Zeit uafgraund der Belastungen keine Miete. Das schlägst Du dem Vermieter so vor. Wenn Du noch mehr eGeld haben möchtest, mußt Du dem Vermieter sagen, was Du wilsst. Du titulierst da als „Entschädigung für die Unannehmlichkeiten“, nicht als Mietminderung. Der Vermieter wird Dir entgegen kommen, wenn Du es ihm nicht zu teuer machtst.
Grüße

Hallo Andrea,

Ich habe mich in der Vergangenheit mehr mit der Sanierung von Altbauten beschäftigt und nicht mit rechtlichen Fragen zwischen Mietern und Vermietern. Tut mir leid, in der Frage kann ich deine keine fundierte Hilfe anbieten. Da ist mehr ein Rechtsanwalt oder der Mieterschutzbund gefragt.

Gruss Jörg