Wir mieten eine Wohnung im 1. OG mit einer großen Terrasse, die auf dem Dach von Erdgeschoss ist. Die Terrasse gehört zur Wohnung und wir nicht gemeinschaftlich benutzt.
An einem Tag wurde plötzlich mit der Flachdachsanierung begonnen. Die Arbeiter sind über die Leiter gekommen und Arbeit begonnen. Die Terrasse kann man gar nicht nutzen und ab 8 Uhr gibt es Lärm. Voraussichtlich scheint die Dauer der Arbeiten zwei Wochen sein.
Diese Arbeiten wurden uns nicht mitgeteilt. Jetzt habe ich § 554 BGB gelesen und sehe, dass es vor drei Monaten angekündigt sein musste.
Die Arbeiter nutzen auch unsere Steckdose (ohne Erlaubnis). Keine Ahnung welchen Verbrauch wird daraus entstehen.
Kann jemand bitte die folgende Fragen beantworten?
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Welche Entschädigung dürfen wir verlangen, weil die Sanierung uns nicht mitgeteilt wurde?
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Wäre das ein Grund für die Mietminderung?
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Wie groß soll die Entschädigung für die Stromnutzung sein? Darf man die Zahl aus dem Kopf nehmen?