Sanierung ohne Mitteilung vom Vermieter

Wir mieten eine Wohnung im 1. OG mit einer großen Terrasse, die auf dem Dach von Erdgeschoss ist. Die Terrasse gehört zur Wohnung und wir nicht gemeinschaftlich benutzt.

An einem Tag wurde plötzlich mit der Flachdachsanierung begonnen. Die Arbeiter sind über die Leiter gekommen und Arbeit begonnen. Die Terrasse kann man gar nicht nutzen und ab 8 Uhr gibt es Lärm. Voraussichtlich scheint die Dauer der Arbeiten zwei Wochen sein.

Diese Arbeiten wurden uns nicht mitgeteilt. Jetzt habe ich § 554 BGB gelesen und sehe, dass es vor drei Monaten angekündigt sein musste.

Die Arbeiter nutzen auch unsere Steckdose (ohne Erlaubnis). Keine Ahnung welchen Verbrauch wird daraus entstehen.

Kann jemand bitte die folgende Fragen beantworten?

  1. Welche Entschädigung dürfen wir verlangen, weil die Sanierung uns nicht mitgeteilt wurde?

  2. Wäre das ein Grund für die Mietminderung?

  3. Wie groß soll die Entschädigung für die Stromnutzung sein? Darf man die Zahl aus dem Kopf nehmen?

Kann jemand bitte die folgende Fragen beantworten?

Nein:

Dein Artikel wird GELÖSCHT, wenn er gegen FAQ:1129 verstößt

Kleiner Tipp am Rande: Falls das Dach undicht ist, muß der VM nicht drei Monate warten, bis er es reparieren darf.

Wassereintritt bei diesem strengen Winter und einem Flachdach sind nicht außergewöhnlich.

Zudem wird eine Terasse in den Wintermonaten eher selten genutzt.

und die steckdose kann man vermutlich über eine sicherung „abschalten“

Gesonderte Sicherung gibt es nicht immer. In dem Falle würde man auch den Arbeitern stören…