Sanierung Schimmelpilze

Hallo,

weiß jetzt nicht, warum der erste Artikel gesperrt wurde.
Deshalb anders:

Wenn man als Mieterin im Schlafzimmer nach Vorrücken eines Schrankes in der Ecke auf 1 Meter Länge Schimmelpilze entdeckt (Außenwand Ecke) und schon gesundheitlich geschädigt ist:

Kann man auf Sanierung durch einen Handwerksbetrieb bestehen?

Kann man den Vorschlag vom Vermieter, das mit einem „Bekannten zu erledigen“ ablehnen? Oder muß man das akzeptieren?

Kann man dann privat einen Gutachter bestellen, der das Muss der fachgerechten Sanierung bestätigt und die Kosten dem Vermieter anlasten, da er es nicht einsah? Es geht hier um Gesundheit!

Danke
Karin

Situation: Mieterin hat 2-Zimmer und schläft jetzt im Wohnzimmer.

Hi,

weiß jetzt nicht, warum der erste Artikel gesperrt wurde.
Deshalb anders:

Du bist doch lange genug dabei, um zu wissen, das hier nur abstrakte Fälle beantwortet werden dürfen.

Wenn man als Mieterin im Schlafzimmer nach Vorrücken eines
Schrankes in der Ecke auf 1 Meter Länge Schimmelpilze entdeckt
(Außenwand Ecke) und schon gesundheitlich geschädigt ist:

Kann man den Vorschlag vom Vermieter, das mit einem „Bekannten
zu erledigen“ ablehnen? Oder muß man das akzeptieren?

Wer sagt Dir denn, daß die Arbeit des Bekannten nicht fachgerecht sein wird? Vielleicht macht er soetwas beruflich?

Kann man dann privat einen Gutachter bestellen, der das Muss
der fachgerechten Sanierung bestätigt und die Kosten dem
Vermieter anlasten, da er es nicht einsah? Es geht hier um
Gesundheit!

Zunächsteinmal sollte dem VM der Mangel schriftlich angezeigt werden, der nächste Schritt wäre dann eine Mietkürzung.

Wen Du privat einen Gutachter bestellst, läufst Du Gefahr auf den Kosten sitzen zu bleiben. Sollte der Gutachter auch noch feststellen, daß falsches Lüftungsverhalten am Schimmel schuld wäre, könnte sich die Sache noch verteuern.

Gruß
Tina

Hallo,

zum Thema Schimmel gibt es im Netz wirklich ausreichend Information. U.a. wird - gerade aus rechtlicher Sicht - auf dieser Seite das Thema gut erkärt: http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/s1/schimm…

Man muss aber generell sagen, dass ein Mieter - trotz aus seiner Sicht erst einmal berechtigten Unmuts - besser kühlen Kopfes an die Angelegenheit herantreten sollte.

Schnellschüsse sind da eher geeignet sich selbst ins Unrecht zu setzen und das kann dann am Ende weh tun. Insbesondere wenn man selbst Dritte beauftragt. Denn diese Dritten werden womöglich nicht darauf eingehen, wenn der Mieter bittet eine Dienstleistung zu erbringen und diese nicht direkt und selbst bezahlen will. Wie würde ein Mieter reagieren, wenn er etwas direkt bezahlen soll, was der VM beauftragt hat?

Es gibt ja den hier oft zitierten Spruch: Wer die Musik bestellt, bezahlt sie auch.

Für einen Mieter gilt: Information was die Rechtslage hergibt (siehe obigen Link) und dann erst handeln. VM schriftlich auffordern Mangel zu beheben, sich eine Mietkürzung vorbehalten, evtl. sogar fristlos kündigen, wenn der Schimmelbefall die Gesundheit gefährdet.

Das Ganze aber am besten mit einem Rechtsbeistand vor Ort!

Gruß
Nita

Hallo

weiß jetzt nicht, warum der erste Artikel gesperrt wurde.
Deshalb anders:

Wenn man als Mieterin im Schlafzimmer nach Vorrücken eines
Schrankes in der Ecke auf 1 Meter Länge Schimmelpilze entdeckt
(Außenwand Ecke) und schon gesundheitlich geschädigt ist:

Kann man auf Sanierung durch einen Handwerksbetrieb bestehen?

nein

Kann man den Vorschlag vom Vermieter, das mit einem „Bekannten
zu erledigen“ ablehnen?

nein

Oder muß man das akzeptieren?

ja

Kann man dann privat einen Gutachter bestellen, der das Muss
der fachgerechten Sanierung bestätigt und die Kosten dem
Vermieter anlasten, da er es nicht einsah?

nein

Es geht hier um
Gesundheit!

vlg MC

Situation: Mieterin hat 2-Zimmer und schläft jetzt im
Wohnzimmer.

Hmm, klingt nach einen klassischen Befall im Schlafzimmer durch zu wenig heizen, unrichtig lüften insbesondere der Außenwand hinter dem Schrank.

Wird dies so im Wohnzimmer kopiert werden die Ergebnise ähnlich ausfallen.