Welche Pflichten hat den ein Vermieter/Eigentümer gegenüber den Mietern, wenn er ein altes Haus mit bewohnten Mietwohnungen sanieren möchte/muß?
Ein Gutachten belegt den beklagenswerten Zustand.
Es sind so umfangreiche Arbeiten nötig (Dach undicht und muß komplett weg, Fassade, Fenster, Türen, Heizung …) dass das Wohnen nicht vorstellbar ist (im DG gehts definitiv nicht) und in WG-Wohnungen kann man auch nicht von einem zum anderen Zimmer ziehen.
Teilweise sind wegen der Schäden die Mieten schon reduziert.
Sind notwendige Modernisierungen / Sanierungen ein Kündigungsgrund?
Was gibts da zu beachten?
Notwendige Arbeiten zur Erhaltung oder Modernisierung sind drei Monate vorher anzukündigen. Sie sind ein Grund zur außerordentlichen Kündigung, siehe zum Ganzen $ 554 BGB.
Grüße vom Waldpoeten