Hallo Experten!
Was ist für den Mieter zu beachten, wenn eine Sanierung ansteht? Zum Beispiel: um welchen Betrag kann der Vermieter die Miete erhöhen?
Folgende Voraussetzungen: die Wohnung ist bereits teilsaniert (Bad, Heizung), es soll jetzt noch Warmwasser und eine Fassadenisolation dazukommen. Das Mietverhältnis ist in einem Zeitmietvertrag fixiert.
Danke und viele Grüße,
Steffen
Hi Steffen,
eine Mieterhoehung kann erst nach erfolgreicher (!) Beendigung der Sanierung erfolgen. Der VM hat hier darzulegen, mit welcher Begruendung/ %-Satz er die vorgenommenen Sanierung in die Miete zusaetzlich einfliessen lassen will.
Die Hoehe der neuen Miete richtet sich auch nach dem ortsueblichen Mietspiegel - erfahrbar bei Stadt und/oder Mieterverein.
Waehrend der Sanierung ist sicherlich im ueblichen Rahmen Baulaerm etc. zu ertragen - geht das aber z.B. in die vereinbarten Ruhezeiten hinein oder wird das wohnen waehrend dieser Zeit unertraeglich erschwert, kann der M hier den VM um abstellen dieses Mangels bitten (je nach Mieter/VM-Verhaeltnis wuerde ich mir das aber vorher ueberlegen).
Gruss
G