Sanierung zu jeder Jahreszeit erlaubt?

Angenommen, man wohnt in einem MF Haus (Altbau) ca. 45 Jahre alt. Kann der Vermieter jetzt die Holzfenster bei Schnee, Regen und Minustemperaturen gegen Plastikfenster austauschen? Oder gibt es bestimmte Temperaturen die sein müssen, damit er das machen kann? Könnte der Vermieter dann die Miete erhöhen, falls ja um wieviel Prozent?
Danke.

Im Prinzip ja. aber

Ist es eine Reparatur weil alte Fenster unbrauchbar …Fahnenstangenende f. d. Vermieter

Ist es eine Modernisierung 11% der Kosten werden umgelegt.

aber der Vermieter muss vorher fragen ob er modernisieren darf.

und sagen was es kostet wenn man zustimmt.

Jakob

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Hallo Gerd,

will der Vermieter im Rahmen einer Modernisierung die Miete erhöhen muss er mindestens drei Monate vor Beginn der Arbeiten Art und Umfang der Arbeiten sowei Beginn und Dauer dem Mieter mitteilen. Der Mieter kann derzeit - im Winter - einer derartigen Massnahme widersprechen bzw. die Arbeit verweigern. Bei Minus-Temperaturen ist einem Mieter nicht zumutbar über längere Zeit ohne Fenster auszukommen. Eine Plastikfolie schützt nicht. Den Vermieter hinweisen, dass während des Frostes keinen Arbeiten zugestimmt wird.

Gruss Günter

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Der Vermieter hat vorher nicht gefragt! Ein Teil ca. 30% der Wohnungen sind verkauft an die Bewohner und diese wollten neue Fenster haben also ist das dann nur eine Reparatur??? Die Arbeiten dauern 1 Tag.Der Termin wurde schon mitgeteilt. Ab wann könnte der Vermieter nach dem Fenstereinbau die höhere Miete verlangen?
Gruß Gerd

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Angenommen, man wohnt in einem MF Haus (Altbau) ca. 45 Jahre
alt. Kann der Vermieter jetzt die Holzfenster bei Schnee,
Regen und Minustemperaturen gegen Plastikfenster austauschen?
Oder gibt es bestimmte Temperaturen die sein müssen, damit er
das machen kann? Könnte der Vermieter dann die Miete erhöhen,
falls ja um wieviel Prozent?
Danke.

Im Prinzip ja. aber

Ist es eine Reparatur weil alte Fenster unbrauchbar
…Fahnenstangenende f. d. Vermieter

Ist es eine Modernisierung 11% der Kosten werden umgelegt.

aber der Vermieter muss vorher fragen ob er modernisieren
darf.

und sagen was es kostet wenn man zustimmt.

Jakob

Der Vermieter hat vorher nicht gefragt! Ein Teil ca. 30% der
Wohnungen sind verkauft an die Bewohner und diese wollten neue
Fenster haben also ist das dann nur eine Reparatur??? Die
Arbeiten dauern 1 Tag.Der Termin wurde schon mitgeteilt. Ab
wann könnte der Vermieter nach dem Fenstereinbau die höhere
Miete verlangen?

Hallo Gerd,

wenn der Vermieter die Modernisierung nicht angekündigt hat, hat er auch keinen Anspruch nach Einbau der Fenster sondern hat ein Mieterhöhungsverfahren einzuleiten. Dieses ist jedoch nicht nach den üblichen Vorschriften vorzunehmen. Ausserdem hat der Mieter dann auch eine längere Überlegungsfrist.

Hier hat der Vermieter nun wirklich ein Problem bei der Erhöhung der Miete wegen Modernisierung. Gerade jetzt im Winter ist das gesundheitliche Interesse des Mieters höher zu bewerten als das allgemeine Interesse des Vermieters. Hier gibt es ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von Anfang 90. Habe es im Moment aber nicht zur Hand. Sollte Bedarf bestehen, melde Dich einfach bei mir.

Hier lag nun vor Beginn der Arbeiten keine Erklärung vor, um welchen Preis pro qm sich die Miete nach den Arbeiten erhöhen soll. Zudem sind - zumindest was die Hinweise in der Mail darlegen - keine Aussagen zu Art und Umfang der Arbeiten und auch keine erkennbaren Nachweise, welche Kosten ( z.B. Heizung) eingespart werden können.

Die Mieterhöhung ist - nach neuem Recht auch hier - ab dem 3. Monat nach Zugang der Mieterhöhungserklärung gezahlt werden. Nachdem der Vermieter offensichtlich die Vorschriften nicht eingehalten hat, könnte er, wenn der Zugang der Mieterhöhungserklärung bis 01.03.2005 erfolgt allenfalls ab 01.11.2005 verlangen. Und zwar wäre einzuhalten drei Monate, alos der 01.05… Da die Vorgaben zur Modernisierung nicht vor der Arbeit erklärt wurden verlängert sich die Frist um ( nicht zu verwechseln mit „auf“) weitere sechs Monate. Der Vermieter ist trotzdem nicht von der Beweispflicht und Vorlagepflicht der Unterlagen befreit.

Wenn die Fenster undicht gewesen sind und ohnehin erneuert werden mussten, muss zumindest der Neuwert gleichartiger Fenster bei den Reparaturkosten abgezogen werden, wenn von Einfachverglasung auf Doppelverglasung umgestellt wird.

Werden jedoch Doppelfenster durch Doppelfenster ersetzt handelt es sich um keine Modernisierung sondern um eine Reparatur. Dann sind die Kosten auch nicht umlagefähig. Ich habe meine Zweifel, dass in einem Mehrfamilienhaus an einem Tag die Fenster ausgetauscht und auch der Zustand so hergestellt wird, wie er vorher war. Vor allem wird hier wohl auch eingeschümt werden und Tapezierarbeiten und Malerarbeiten werden letztlich auch fällig. Zumindest bei Austausch der Fenster.

Gruss Günter

Hallo Günter,
erstmal vielen Dank, das hat mir auf jeden Fall weitergeholfen. Sollte es noch Fragen geben, melde ich mich nochmal.
Gruss Gerd

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