Sanierung zu Lasten der Gemeinschaft?

Hallo Forum,

in meinem Bekanntenkreis liegt folgender Sachverhalt vor.
Eine Eigentümergemeinschaft bestehend aus 7 Eigentümern und zwei Häusern. 6 Einheiten wohnen im Haupthaus und ein Eigentümer in einer Art Hinterhaus (über den Garagen der Eigentümer).
Der Eigentümer des Hinterhauses hat die 30 Jahre alte Wohnung vor ca. 7 Jahren gekauft. Über die Jahre stellte er fest, dass er seine Wohnung nicht über 17 Grad heizen kann und dafür auch noch die doppelten Heizkosten zu zahlen hat. Jetzt verlangt er von der Gemeinschaft, dass im Hinterhaus komplett Wärme gedämmt wird (Fassade sowie Flachdach und evl. Sanierung im Kernbereich bei Wärmebrücken).
Über die Kosten dieser Maßnahme brauche ich wohl nichts schreiben, sind mir auch nicht bekannt, kann man sich aber denken.

Was meint Ihr, muss die WEG das mit zahlen?? Meiner Meinung nach liegt doch hier ein Baumangel vor, dem der Verkäufer dem jetzigen Eigentümer hätte mitteilen müssen. Die Gemeinschaft hat diesen Mangel nicht zu vertreten bzw. ist der Mangel nicht erst in der Zeit aufgetreten als die Gemeinschaft bestandt.Muss sich der Eigentümer nicht an den Verkäufer halten wegen Schadenersatz??

Mich interessiert der Fall schon wegen seiner Problematik, man kauft günstig eine Wohnung ( der Preis war wohl hier recht niedrig) und verdammt dann die restlichen Eigentümer zur Sanierung.

Danke sören

Hi sören,

das WEG unterscheidet ganz klar zwischen Gemeinschaftseigentum und Sondereigentum. Vereinfacht ausgedrückt: Zum Sondereigentum zählt all das, was drin ist, somit kann sich der Eigentümer der nicht heizbaren Wohnung seine unsittlichen Wünsche von der Backe putzen. Wer eine „Wohnung“ über einer Garage kauft, ist selbst schuld.

Gruß Ralf

Du hast vollkommen Recht, nur deine Konsequenzen sind m.E. falsch. Die Fassade, die Aussenwände, die Decke sind zweifelsohne Gemeinschaftseigentum. Sören schreibt von „Baumängeln“. Wenn es wirklich welche sind, was ich nicht beurteilen kann, muss selbstverständlich die Gemeinschaft diese Mängel beseitigen. Ansonsten haftet sie für Folgeschäden, die durch Untätigkeit trotz Kenntnis entstanden sind und jedes Gericht verurteilt die Gemeinschaft zur Reparatur.

Nur ist eine schlechte Dämmung, die zum Zeitpunkt der Errichtung vielleicht Stand der Technik / üblich war ein Mangel?
Das ist m.E. hier die Frage.

Gruß n.

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Hi n.,

so wie sich das Ganze anhört - Wohnung über einer Garage - tippe ich auf einen nachträglich hinzugefügten Murks. Wie auch immer, eine fehlende oder falsch konstruierte Wärmedämmung an einer Wohnung ist kein Mangel am Gemeinschaftseigentum, sondern trifft ganz klar den Eigentümer. Wenn wie hier der Erstbesitzer die Fristen versäumt hat, ist das nicht der Gemeinschaft anzulasten.

Gruß Ralf

Ich weis es jetzt nicht genau, aber muss wohl so sein, dass da mal was aufgestockt wurde.
Klar, eines ist Fakt, die Wände, Dach etc. sind Gemeinschaftseigentum.
Ich meine, wenn zum Beispiel, die Wohnung gut beheizbar gewesen wäre in den letzten Jahren und jetzt durch einen auftretenden Mangel am Gemeinschaftseigentum das nicht mehr der Fall ist, würde ich das ja einsehen das die Gemeinschaft bezahlt. Aber da doch hier der bauliche Zustand dafür schuld ist ( Kälte von unten durch die Garagen, Kälte von oben durch das Flachdach, 4 Aussenwände)und dieser von Anfang an so bestanden hat, würde ich es nicht einsehen, dass die Gemeinschaft das zahlt. Da hat meinesachtens der Verkäufer a) Baupfusch geleistet und b) einen wichtigen Sachverhalt verschwiegen und der Eigentümer müsste sich mit dem Verkäufer auseinander setzten.
Nur müsste man das mal genau wissen.
Wie schon gesagt, wenn hier juristisch einwandfrei die Gemeinschaft zahlen müsste, dann hiese es ja für alle Fälle, ich kaufe billig Wohnungen ( billig weil Mangelhaft), lasse diese dann von einer Gemeinschaft sanieren und schaffe auf Kosten anderer einen Mehrwert.

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Nur müsste man das mal genau wissen.
Wie schon gesagt, wenn hier juristisch einwandfrei die
Gemeinschaft zahlen müsste, dann hiese es ja für alle Fälle,
ich kaufe billig Wohnungen ( billig weil Mangelhaft),

Was heißt hier mangelhaft???
Wenn die Wohnung schlechte Elektrik hat, kein anständiges Bad, schadhafte Dielen etc. ist das Sache des Sondereigentümers.
Wenn die Fenster marode sind, Außenputz defekt ist, Dachziegel fehlen, Isolierung schadhaft ist, Steigeleitungen zugesetzt sind usw. zahlt der Sondereigentümer i.d.R. nur mit seinem Anteil.

lasse
diese dann von einer Gemeinschaft sanieren und schaffe auf
Kosten anderer einen Mehrwert.

Außenfassade gehört schlicht und ergreifend der Gemeinschaft und nicht dem Einzelnen. Und wenn du dich in eine Eigentümergemeinschaft einkauftst musst du auch den Sanierungsbedarf am gesamten Gemeinschaftseigentum berücksichtigen und dem Verkäufer deiner Wohnung ggf. entsprechend weniger bezahlen.

Gruß n.

Wenn die Fenster marode sind, Außenputz defekt ist, Dachziegel
fehlen, Isolierung schadhaft ist, Steigeleitungen zugesetzt
sind usw. zahlt der Sondereigentümer i.d.R. nur mit seinem
Anteil.
Außenfassade gehört schlicht und ergreifend der Gemeinschaft
und nicht dem Einzelnen. Und wenn du dich in eine
Eigentümergemeinschaft einkauftst musst du auch den
Sanierungsbedarf am gesamten Gemeinschaftseigentum
berücksichtigen und dem Verkäufer deiner Wohnung ggf.
entsprechend weniger bezahlen.

Hier habe ich mich vielleicht nicht deutlich ausgedrückt, nichts von dem ist schadhaft oder marode, alles im guten Zustand, nur wie es gebaut ist funktioniert es nicht und gebaut hat es nicht die Gemeinschaft. Auch sieht niemand beim Kauf einer Wohnung in dieser Gemeinschaft, dass der eine Eigentümer nicht über 17 Grad heizen kann, weil das vorhanden bauliche Tip-Top i.O. ist. Das ist der Knackpunkt.
Es ist i.O. ( kein Putz fällt ab, keine Fenster Marode und schon gar keine Steigleitung zugesetzt), aber eben im Winter sau kalt. Und wenn Du ein EFH kaufst und so etwas feststellst, sagst Du auch nicht es ist meine Sache sondern wendest Dich an den der Dir die Hütte verkauft hat.
So habe ich meine Meinung meinem Bekannten weitergegeben, nur meint der etwas anderes und das wollte ich mal genau wissen.
Ich bin mir sicher,es gibt sehr viele solche Wohnungen mit Mängeln, wäre ne super Sache, wie Du schon sagst ich drücke auf grund der Mängel den Preis und die Gemeinschaft schafft dann genau diese Mängel auf ihrer aller Kosten ab. Super Geschäft wenn es denn ginge. Als Privatperson jedoch finde ich es ungerecht und deshalb interresiert mich dieser Sachverhalt.