Sanierungsarbeiten im Bad

Hallo zusammen,

Der Vermieter X saniert seit 6 Wochen schon beim Mieter Y das Bad neu. (Sprich also Wände, Dusche, Wanne etc. alles neu).

Jetzt ist es so, dass in dieser ganzen Zeit dem Mieter Y keine Dusche/Badewanne zur Verfügung steht und beim Vermieter duschen kann.

Der Vermieter X allerdings arbeitet produktiv ca. 1-3 Stunden am Tag in dem Bad. Zwischendrin geht er mal zum essen oder telefonieren. (In dieser Zeit werden dem Mieter arbeiten, wie bauschutt entfernen vom Vermieter aufgetragen, ist dies rechtens?)
Es gibt auch Tage, an denen er sich eine Ausrede sucht, wie z.b. neue Klamotten für die Tochter kaufen um auf eine Hochzeit gehen zu können oder mal den Swimmingpool im Garten aufbauen muss, oder sich um seine Frau kümmern muss. Dementsprechend geht es also sehr sehr langsam im Bad voran und die ganze Geschichte wird insgesamt so an die 10 Wochen in Anspruch nehmen.

Wie sieht hierzu das Recht des Mieters X aus? Welcher ja eine hohe Miete zahlt für die Sanitären Einrichtungen. Muss der Vermieter sich mehr in die Sache einbringen? Vielleicht sogar eine Firma beauftragen? Darf der Mieter die Miete kürzen?

Freue mich auf Eure Antworten,
vielen Dank im Voraus.

Hallo,

und wo duscht Mieter Y? Ich kann ihm nur raten sich an den Mieterverein zu wenden, wegen Mietminderung usw.

Es kommt natürlich auf die Gesamtsituation an.
Handelt es sich um ein Zweifamilienhaus in dem der Vermieter auch wohnt? Dann kann der Mieter ganz einfach vor die Tür gesetzt werden. Dies passiert vor allem dann, wenn der Mieter rumzickt und zum Mieterverein/Anwalt rennt.
Wird die Modernisierung auf die Miete umgerechnet? Wenn dies nicht vorgesehen ist, kann dies durchaus noch passieren. Mietminderungen erhöhen die Modernisierungssumme und dies dann die später zu zahlende Miete. Auch nicht geplante Mieterhöhungen kommen dann gerne mal ins Spiel, wenn der Mieter Probleme macht.
Klar hat der Mieter in der geschilderten Situation ein Mietminderungsrecht, aber ist dies ein auf Dauer gestörtes Mietverhältnis wert? Das sollte sich der Mieter im Vorfeld überlegen. Hinterher ist es zu spät.

vnA

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Klar hat der Mieter in der geschilderten Situation ein
Mietminderungsrecht, aber ist dies ein auf Dauer gestörtes
Mietverhältnis wert? Das sollte sich der Mieter im Vorfeld
überlegen. Hinterher ist es zu spät.

vnA

Genau das habe ich mir auch Gedacht und befürchte auch, dass er die Miete für den Mieter anheben wird. Also danke für die schnelle und klare Antwort, hat mir sehr geholfen! :smile:

Es kommt natürlich auf die Gesamtsituation an.
Handelt es sich um ein Zweifamilienhaus in dem der Vermieter
auch wohnt? Dann kann der Mieter ganz einfach vor die Tür
gesetzt werden. Dies passiert vor allem dann, wenn der Mieter
rumzickt und zum Mieterverein/Anwalt rennt.
Wird die Modernisierung auf die Miete umgerechnet? Wenn dies
nicht vorgesehen ist, kann dies durchaus noch passieren.
Mietminderungen erhöhen die Modernisierungssumme und dies dann
die später zu zahlende Miete. Auch nicht geplante
Mieterhöhungen kommen dann gerne mal ins Spiel, wenn der
Mieter Probleme macht.
Klar hat der Mieter in der geschilderten Situation ein
Mietminderungsrecht, aber ist dies ein auf Dauer gestörtes
Mietverhältnis wert? Das sollte sich der Mieter im Vorfeld
überlegen. Hinterher ist es zu spät.

6 Wochen ohne Badbenutzung und Mitarbeit wie Bauschutt entsorgen soll sich ein Mieter wegen des „guten“ Mietverhältnisses gefallen lassen? Sorry Du hast wirklich von nix ne Ahnung!

vnA

Er soll sich nur vorher darüber klar sein, wo es enden kann.

12 Wochen mit 50% Mietminderung macht bei 500€ Miete genau 750€ Vergütung für entgangene Wohnfreude. Im 2-Familienhaus kann das die Kündigung nach 6 Monaten nach sich ziehen. Ist mit Sicherheit nicht billiger.
In einem normalen Mietverhältnis wird die Miete ganz moderat auf Grund der Vorgänge um 20€ erhöht. Na, ab wann wird dann draufgezahlt?

Zum Glück gibt es hier ja Leute die Ahnung haben und gute Ratschläge erteilen.

vnA

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Hi, die Miete darf um lediglich 11% jährlich der Modernisierungskosten die dem VM entstanden sind erhöht werden!
Und das muss er mit Rechnungen nachweisen, ebenso seine eigene Arbeitszeit die er mit einem Stundenlohn von 10.- - 15.-€ (das zahlen Versicherungen im Schadensfall) abrechnen darf.
Also aufpassen, dass die Eigenleistung des Mieters nicht mit auf dieser Rechnung erscheint.
MfG ramses90