Sanierungsarbeiten werden nicht fertig gestellt

Hallo zusammen,

angenommen der neue Eigentümer eines Mietshauses lässt umfangreiche Sanierungsarbeiten an einer vermieteten Wohnung durchführen, während der Mieter diese weiter bewohnt.

Die Massnahmen hätten z.B. zur Folge dass die Sanitäreinrichtungen und die Heizung wochenlang nicht funktionieren, auch die Waschmöglichkeiten seien kaum vorhanden, Warmwasserversorgung existiere nicht (von der Lärm- und Schmutzbelästigung nun mal abgesehen).

Wenn nun entgegen immer wieder erneuter Zusagen die Wohnung wochenlang nicht wieder in einen vollständig bewohnbaren und nutzbaren Zustand gebracht wird, welche Möglichkeiten hätte ein solcher Mieter Druck auszuüben und den zügigen Abschluss der Arbeiten zu erzwingen ?

Wäre in einem solchen Fall eine 100% ige Mietminderung zulässig ?
Könnte gar der Mieter für die Dauer der restlichen Arbeiten ein Hotelzimmer bewohnen zu Lasten des Vermieters ?

Müsste der Mieter den Vermieter vorher in Verzug setzen und die Fertigstellung der Arbeiten anmahnen sowie die Mietminderung androhen ?

Welche Möglichkeiten hätte also ein solcher Mieter in einer solchen oder vergleichbaren Situation, was ist das übliche Prozedere ?

Vielen Dank für Erläuterungen,
SomeOne

Da es letztendlich um sehr viel Geld gehtm wäre dem fiktiven Mieter zu raten sich an einen im Mietrecht bewanderten Rechtsanwalt zu wenden. Bei Mietminderungen kann man einiges falsch machen.

vnA

Hallo SomeOne,

angenommen der neue Eigentümer eines Mietshauses lässt
umfangreiche Sanierungsarbeiten an einer vermieteten Wohnung
durchführen, während der Mieter diese weiter bewohnt.

Ein guter Vermieter sorgt in dieser Zeit für eine Ersatzwohnung, damit es nicht zu Unannehmlichkeiten kommt.

Wenn nun entgegen immer wieder erneuter Zusagen die Wohnung
wochenlang nicht wieder in einen vollständig bewohnbaren und
nutzbaren Zustand gebracht wird, welche Möglichkeiten hätte
ein solcher Mieter Druck auszuüben und den zügigen Abschluss
der Arbeiten zu erzwingen ?

Dem Vermieter einen angemessene Frist zur Fertigstellung setzen. Als angemessen betrachtet die gängig Rechtsprechund 20 Tage. Nach fruchtlosem Verstreichen nochmalige Fristsetzung mit Androhung, dass der Mieter die Arbeiten selber fertigstellen lässt und mit der Mieter aufrechnet. Sollte der Vermieter dann immer noch nicht die Arbeiten fertiggestellt haben, Auftrag vergeben, Rechnung bezahlen und mit der Miete aufrechnen.

Könnte gar der Mieter für die Dauer der restlichen Arbeiten
ein Hotelzimmer bewohnen zu Lasten des Vermieters ?

Da der Mieter bereits die Arbeiten unter Anwesenheit geduldet hat, wird dies im Nachhineein schlecht durchsetzbar sein.

So ist das normale Vorgehen, hierbei hilft ein Rechtsanwalt oder Mieterverein.

Schönen Gruß
Lendzy

Hallo Lendzy,

vielen Dank für deine Auskunft, glücklicherweise deckt sich deine Darstellung weitgehend mit meinem Rechtsempfinden.

Der hypothetische Mieter wäre dir für deine Auskunft sehr dankbar und würde sicher so verfahren wie du es vorgeschlagen hast.

Danke dir,
SomeOne