Sanierungsauftrag [DRINGEND!]

Hallo,

angenommen eine Person hat eine Rechtschutzversicherung ab dem 01.01.2005 abgeschlossen. Bis heute hatte die Person insgesamt 5 Anfragen bei der Hotline der Rechtschutzversicherung. Aus diesen 5 sind 2 zu tatsächlichen Fällen beim Anwalt geworden.

Leider hat die Rechtschutzversicherung alle 5 Anfragen als Fälle
festgehalten. D. h. auch die simplen, und einmaligen, Anfragen wurden als „Fälle“ gewertet. Somit werden der Person 5 Fälle in 4 Jahren zur Last gelegt.

Weiterhin angenommen, dass die Rechtschutzversicherung der Person einen sogenannten Sanierungsauftrag zukommen lässt. In diesem wird dem Versicherten „angeboten“ in einen teureren Tarif mit Selbstbeteiligung zu wechseln, aufgrund des „negativen Schadenverlaufs“. Wenn die Person gewußt hätte das jeder Anruf einem gleich als Fall ausgelegt wird, dann wäre es zu dem „negativen Schadenverlauf“ ganz sicher nicht gekommen.

Nun wurde der Person geraten ersteinmal dem teureren Tarif zuzustimmen und in einem Jahr die Versicherung zu wechseln und NICHT sofort zu kündigen, da andernfalls der Versicherte in eine Art „schwarze Liste“ kommt und es dann schwerer wird bei einer anderen Rechtschutzversicherung „unterzukommen“.

Nun die Frage:

Stimmt das wirklich?

Die Angelegenheit ist leider dringend, da laut Vertrag bis kommenden Freitag regulär gekündigt werden kann. Aber wenn das die Person tut, kommt er dann wirklich in diese ominöse Liste? Gibt es das wirklich? Wer kennt sich damit aus und v.a., was ist euer Tipp?

Danke,
Lina

mal wieder besser bei Versicherungen aufgehoben
Hallo,
die sogenannte Uniwagnis-Datei gibt es wirklich. Was konkret rauskommt, ist schlicht Verhandlungssache. Die schlechteste Lösung ist die Kündigung seitens der Gesellschaft. Eine reguläre Ablaufkündigung oder das Akzeptieren des veränderten Angebots führt wenigstens dazu, dass bei einem neuen Versicherer nicht auf die Antragsfrage zur Vorversicherung gesagt werden muß: „gekündigt durch Versicherer“. Das ist bei der Antragsannahme ein negatives Merkmal.

Viele Grüße
Andreas

Hallo Andreas,

lieben Dank!
Eine reguläre Ablaufkündigung wäre bis Freitag möglich.
Ich frage mich nur 2 Dinge hierbei:

Würde der Versicherte dann trotzdem in die UNIWAGNIS-Datei kommen?

Angenommen seit März 2008 läuft ein Rechtsfall mit Deckungszusage durch die Rechtschutzversicherung. Da sich der Fall hinzieht, wäre der Fall dann nicht mehr abgedeckt bei einer Kündigung?

Lieben Dank nochmal,
Lina

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Lina,

rein rechtlich gesehen ist das Vorgehen der Versicherung meines Wissens ok.

Leider hat die Rechtschutzversicherung alle 5 Anfragen als Fälle
festgehalten. D. h. auch die simplen, und einmaligen, Anfragen
wurden als „Fälle“ gewertet. Somit werden der Person 5 Fälle
in 4 Jahren zur Last gelegt.

Das machen die Versicherungen auch bei Mini-Fällen so, vermutlich auf Grund von generalisierten Arbeitsabläufen. Da hat sich niemand eingehend mit denau diesem Versicherten auseinandergesetzt.

Der Versicherte sollte einen sachlichen Brief schreiben, in dem er die 5 Fälle mit den jeweiligen Kosten, die die Versicherung getragen hat, auflistet und unterm Strich feststellt, wie gering die Summe ist, die die Versicherung für den Versicherten ausgegeben hat.

Dieses Schreiben bewirkt bei der Versicherung, daß man dort genau hinschaut und über speziell diesen Versicherten nachdenkt. Dadurch könnte die Versicherung zu dem Schluß kommen, daß dieser 5-Fälle-Kunde eigentlich gar kein teurer Kunde ist, und sich bereit erklären alles beim Alten zu belassen.

Danach hält man sich mit der Abrechnung von bloßen RA-Beratungen eine zeitlang etwas zurück und alles läuft wieder im Gleis.

Gruß Steffi

Hallo,

Würde der Versicherte dann trotzdem in die UNIWAGNIS-Datei
kommen?

Wie diese Datei von den Versicherern behandelt wird, ist recht undurchsichtig. Es gäbe allerdings keinen direkten Grund für einen Eintrag.

Angenommen seit März 2008 läuft ein Rechtsfall mit
Deckungszusage durch die Rechtschutzversicherung. Da sich der
Fall hinzieht, wäre der Fall dann nicht mehr abgedeckt bei
einer Kündigung?

Doch, die Deckungszusage ist erteilt. Versicherungsfall während der Vertragslaufzeit eingetreten, also muss geleistet werden.

Lieben Dank nochmal,
Lina

Nochmal wie gesagt: Die Gesellschaft noch mal auf das Mißverhältnis hinweisen,

Gerne,
Andreas

Ich denke auch, daß man die lieben Sachbearbeiter dazu auffordern sollte, die Kundenbeziehung im Detail zu betrachten, anstatt sich pauschal zu betätigen.
Versicherungsschutz besteht für den Fall, also keine Sorge (auch bei Kündigung)
Wenn Kündigung doch droht, besser selber kündigen.
Alternativen gibt es am Markt, wenn es der RS-Versicherer nicht mehr sein soll.
Grüsse
Alfred

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

die sogenannte Uniwagnis-Datei gibt es wirklich.

Kannst Du mir denn auch sagen, WIE lange man in dieser Uniwagnis-Datei drin bleibt? Wäre für mich wichtig zu wissen, weil unsere Versicherung uns nach einem Schadensfall(Gebäudeversicherung/Wasserschaden) mit einer Selbstbeteiligung von 5.000 EURO bei jedem weiteren Schadensfall vertraglich festgelegt hat. Bei Wechsel zu einer anderen Gesellschaft: Muß ich da diesen Selbstbehalt angeben - bzw. KANN diese andere Versicherung das in dieser Uniwagnis-Datei einsehen?

Grüße
Marie

hallo

die sogenannte Uniwagnis-Datei gibt es wirklich.

Kannst Du mir denn auch sagen, WIE lange man in dieser
Uniwagnis-Datei drin bleibt?

5 jahre

Bei Wechsel zu einer
anderen Gesellschaft: Muß ich da diesen Selbstbehalt angeben -

nein, aber du mußt vorschäden und vorversicherungen angeben und von wem die vorversicherungen gekündigt worden sind.

KANN diese andere Versicherung das in dieser
Uniwagnis-Datei einsehen?

die andere versicherung kann so gut wie gar nix sehen. sie sieht im grunde genommen nur, dass du schon mal einen anderen vertrag hattest und warum der vertrag möglicher weise beendet wurde. möglicherweise wurden auch eventuelle schäden erfaßt.
in wie weit die uniwagnisdatei von beiden versicherern genutzt wird, ist durchaus fraglich.

wenn du mehr über sie wissen willst schau mal hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Uniwagnis
http://www.gdv.de/Downloads/Themen/Das_Hinweis-_und_…

mfg
snake

Hallo,
DANKE für die Antwort.

die sogenannte Uniwagnis-Datei gibt es wirklich.

Kannst Du mir denn auch sagen, WIE lange man in dieser
Uniwagnis-Datei drin bleibt?

5 jahre

Oh je - DAS ist lang. Muß ich die ganzen FÜNF Jahre klugerweise durchstehen, BEVOR ich die Versicherungsgesellschaft wechseln sollte, damit ich bei der neuen Gesellschaft nicht irgendwelche „Zusätze“ auferlegt bekomme?

Bei Wechsel zu einer
anderen Gesellschaft: Muß ich da diesen Selbstbehalt angeben -

nein, aber du mußt vorschäden und vorversicherungen angeben
und von wem die vorversicherungen gekündigt worden sind.

Ah so, d. h. die setzen sich dann mit der jetzt bestehenden Vorversicherung in Verbindung?

KANN diese andere Versicherung das in dieser
Uniwagnis-Datei einsehen?

die andere versicherung kann so gut wie gar nix sehen. sie
sieht im grunde genommen nur, dass du schon mal einen anderen
vertrag hattest und warum der vertrag möglicher weise beendet
wurde. möglicherweise wurden auch eventuelle schäden erfaßt.
in wie weit die uniwagnisdatei von beiden versicherern genutzt
wird, ist durchaus fraglich.

wenn du mehr über sie wissen willst schau mal hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Uniwagnis
http://www.gdv.de/Downloads/Themen/Das_Hinweis-_und_…

Habe versucht beide Links zu öffnen - leider funktioniert es nicht, kannst Du mir bitte die Links noch mal zum Anklicken reinstellen - wäre klasse.
DANKE
Grüße
Marie

Hallo,

Muß ich die ganzen FÜNF Jahre
klugerweise durchstehen, BEVOR ich die
Versicherungsgesellschaft wechseln sollte, damit ich bei der
neuen Gesellschaft nicht irgendwelche „Zusätze“ auferlegt
bekomme?

nein, jede versicherung hat eigene annahmegrundsätze, die einen lehnen ab, die anderen nehmen nur mit erschwehrung an, weitere interessiert es nicht. die kunst ist letztere zu finden. ein makler würde helfen.

Ah so, d. h. die setzen sich dann mit der jetzt bestehenden
Vorversicherung in Verbindung?

möglicherweise, wie gesagt: jede versicherung kocht ihr eigenes süppchen.

Habe versucht beide Links zu öffnen - leider funktioniert es
nicht, kannst Du mir bitte die Links noch mal zum Anklicken
reinstellen - wäre klasse.

hm. bei mir gehen sie.
guckt halt bei wikipedia oder onkel google nach uniwagnis. ist gleich der erste link.

snake

Hallo,

nein, jede versicherung hat eigene annahmegrundsätze, die
einen lehnen ab, die anderen nehmen nur mit erschwehrung an,
weitere interessiert es nicht. die kunst ist letztere zu
finden. ein makler würde helfen.

O. k. werden wir machen.

möglicherweise, wie gesagt: jede versicherung kocht ihr
eigenes süppchen.

Gut zu wissen.

Habe versucht beide Links zu öffnen - leider funktioniert es
nicht, kannst Du mir bitte die Links noch mal zum Anklicken
reinstellen - wäre klasse.

hm. bei mir gehen sie.
guckt halt bei wikipedia oder onkel google nach uniwagnis. ist
gleich der erste link.

Werde ich machen.
DANKE Dir sehr.
Grüße
Marie