Hallo,
wenn eine Immobilie einen Sanierungsvermerk im Grundbuch eingetragen hat, mit welchen Kosten muss man dann rechnen?
Wird der erhoehte Wert der Immobilie durch die Sanierungsmassnahmen der Gemeinde berechnet und der Eigentuemer muss diese Differenz ausgleichen?
Oder werden pauschale Kosten fuer die Massnahmen berechnet? Falls ja, nach welchem Schluessel werden diese berechnet?
Kann es sein dass sowohl ein Differenzbetrag als auch pauschale Kosten anfallen?
Weiss jemand um wieviel Prozent ungefaehr eine Immobilie an Wert steigt nachdem Sanierungsmassnahmen in der Umgebung durchgefuehrt wurden? (Also ein grober Durchschnittswert)
Gruss und Dank
Desperado