Sanierungskosten auf Mieter umlegen

In einem 13 Parteien Mietshaus hat der Eigentümer veranlasst, dass die Stadt den Fußweg vor dem Haus saniert. Dürfen evtl. anfallende Kosten auf die Mieter umgelegt werden?

Hallo Acela,

da der Fußweg vor dem Haus kaum zur Mietsache gehört, kann selbstverständlich auch nichts über die Miete umgelegt werden.

Gruß!

Horst