Sanierungskosten eines vermieteten Haus abschreiben

Guten Tag ich habe eine Frage zur Abschreibung nach Sanierung eines privaten Hauses als Vermieter

Sachverhalt:

Haus gekauft (BJ1930 / vermietet mit Wohnrecht)

Mieter dann später ausgezogen

Immobilie saniert um sie neu zu vermieten (neu Sanitär / neu Elektrik / neue Fenster neue Heizung) – Summe knapp 70.000 Euro

Sanierung erfolgte mehr als 3 Jahre nach Kauf

Frage:

Wie können die Kosten der Sanierung abgeschrieben werden ? Nur mit 2 % oder mehr ?

DANKE!!!

Schreib doch die nächste Frage gleich als SMS. Es geht durchaus noch kürzer.

Ohne Ironie: wenn du die Sache ein wenig ausführlischer schilderst und vielleicht auch ganze Sätze benutzt, hat der eine oder andere gleich viel mehr Lust zu antworten. Versuch dich mal in die Lage des Lesers zu versetzen und überleg mal, ob man das Posting mit diesen sparsamen Informationen wirklich beantworten kann. Mir als Laie fällt zum Beispiel gleich ins Auge:

Wie soll man das bitte verstehen?

oh sorry - war nicht unfreundlich gemeint, dachte nur alle haben wenig Zeit und so sind die Fakten schnell vermittelt

Hallo!

Wenn in drei von vier Kernbereichen (Sanitär, Heizung, Fenster und Elektro) eine Standardanhebung erfolgt ist (z.B. von einfachen auf mittleren Standard), qualifiziert das diese Sanierung als Herstellungskosten, die abzuschreiben sind; wenn nicht, dann liegt Erhaltungsaufwand vor, der sofort abgezogen oder auf Antrag über zwei bis fünf Jahre verteilt werden kann.

Das Finanzamt knallt bei diesen Größenordnungen regelmäßig den Stempel „Herstellungskosten“ drauf, ohne die Frage der Standardanhebung intensiv zu prüfen. Ob eine Standardanhebung vorliegt, sollte sich möglichst ein niedergelassener Steuerberater anschauen, sonst geht das in die Hose.

Schöne Grüße!

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Vielen Dank für die schnell Antwort.

Ein Nachfrage hätte ich noch:

Ja, es wurden alle vier Kernbereichen (Sanitär, Heizung, Fenster und Elektro) saniert.
Es ist also in diesem Fall dann uninteressant ob die 3 Jahre nach Erwerb bereits um sind oder noch nicht ? Dann gilt also immer die 2 % Regel der Abschreibung (BJ 1930) unabhängig vom Kaufzeitpunkt? Vielen DANK!!!

Die drei Jahre sind relevant für die anschaffungsnahen Herstellungskosten, das ist die 15%-Grenze. Diese Prüfung ist vorrangig. Anschließend ist zu prüfen, ob aufgrund des Umfangs der Arbeiten Herstellungskosten vorliegen, dies ist insbesondere anhand der Standardanhebung in mindestens drei von vier Kernbereichen vorzunehmen.

Außerdem liegen Herstellungskosten immer dann vor, wenn eine Flächenerweiterung vorgenommen worden ist.

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Vielen Dank für die Antwort.
Verstehe ich es richtig, dass wenn es dann - unabh. von der 15 % Regel - bei umfangreichen Arbeiten / Sanierung mit Erhöhung des Standards bei Heizung / Elektrik / Fenster usw. es dann auch nach den drei Jahre nur möglich ist mit 2% abzuschreiben und nicht über einen kürzeren 5 Jahreszeitraum?
DANKE!!!

Ganz genau so verhält es sich. Immer, wenn in drei von vier Kernbereichen eine Standardanhebung erfolgt, wird das als Herstellungskosten behandelt und ist dann abzuschreiben.

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