Hallo, meine Frage lautet:
Ein Miteigentümer unserer Eigentümergemeinschaft kann die Sanierungskosten seiner TG-Stellplätze in unserer Tiefgarage nicht bezahlen. Er hat 6 Stellplätze und pro Platz kostet die Sanierung rd. 5.000 €.
Dieser Eigentümer hat auch noch 1 Eigentumswohnung in der Wohnanlage. Zusätzlich ist er mit mir in einer Eigentümergemeinschaft einer Wohnung, welche ich bewohne. TG und Wohnungen sind ansonsten schuldenfrei. Werden im Falle einer Zwangsversteigerung die TG-Plätze herangezogen oder kann da auch gleich eine Wohnung (bzw. der Anteil unserer Eigentünergemeinschaft) mit „draufgehn“? Pro Platz dürften mind. 6.000 € erlöst werden und daraus könnte die Schuld beglichen werden. Da ich sein Mieter der Wohnung bin, habe ich Sorge wegen meines Mietrechtsschutzes, da ja bei Zwangsversteigerungen ein Sonderkündigungsrecht des Erwerbers gilt.
Im voraus besten Dank für Ihre Antworten
Mit freundlichen Gruß Schabulski
Hallo!
Bisschen missverständlich oder ?
Du bist mit ihm in einer Eigentümergemeinschaft an einer Wohnung ?
Bist aber sein Mieter und hast deshalb Sorgen wegen einer Zwangsversteigerung ?
Man darf hier doch wegen der Menge der Stellplätze annehmen, es gibt darüber eigene Grundbucheintragungen/ oder im Sondervermögen. Dann wird sicher auch „nur“ das mit Versteigerung zu Geld gemacht.
Übrigens, außer Zwangsversteigerung könnte man bei sonst abgezahlten Eigentumsanteilen doch auch eine Zwangshypothek beantragen um die Sanierungskosten zu bezahlen ?
MfG
duck313
Hallo Duck313,
danke für die Antwort. Die ganze Situation ist verzwickt, ich weiss. Aber diese Info hat mir jetzt schon viel geholfen, dass die TG zur Versteigerung herangezogen würden. Zwangshypothek ist schwierig. Gläubiger wären quasi alle anderen Miteigentümer der Eigentümergemeinschaft. Aber im Prinzip muss das Geld für die Sanierung fliessen. Der Schuldner ist gesundheitlich in einer sehr sehr schwierigen Situation; er ist voll in die „Liquiditätsfalle“ geraten und von Immobilien kann man halt nicht „herunterbeissen“.
Zum Verständnis der Wohnsituation: Der Schuldner wohnt nicht mehr in der WE. Wir haben vor vielen Jahren eine Wohnung gemeinsam gekauft. Ich bewohne diese und zahle ihm für seinen Anteil Miete. Dann hat er noch eine zweite Wohnung, die auch ich gemietet habe (sie liegen nebeneinander und ich habe viel Platz).
Herzlichen Gruß und nochmal Danke.