Sanierungspflicht bei Hauskauf

Hallo zusammen,

wenn man ein älters Haus kauft, besteht ja unter gewissen Bedingungen eine Sanierungspflicht. Gilt dies auch, wenn man ein Einfamilienhaus kauft, man aber nicht selbst einzieht, sondern der alte Besitzer nach wie vor zur Miete bleibt?

Vielen Dank, Alex

Ja klar. Das ist doch Sinn des GEG. Im Grunde ist es ja „schlimmer“ wenn man selbst nicht einzieht im Sinne der Pflicht.
Der Altbesitzer müsste ja z.B. nicht die "oberste Geschossdecke bzw. die Dachschrägen dammen wenn es ein Altbau ist und er wohnen bleibt.
Bei der Heizung geht es bisher nur um das Alter des Kessels. 30 Jahre wohl, die hätte der Alteigentümer ggf. auch selbst machen müssen.

MfG
duck313