Vor etwa 4 Jahren hat die Stadt (Bundesland Bayern) als Eigentümer ein denkmalgeschütztes Haus aus dem 17. Jhdt an die darin lebende Familie verkauft. Gleichzeitig wurde ein Sanierungsvertrag geschlossen d. h. die Käufer erhielten das Haus (3 Stockwerke/6 Wohnungen) zu einem sehr günstigen Preis sollten es aber im Gegenzug sanieren.
Seitdem ist überhaupt nichts geschehen, das Haus verkommt zusehends, alles ist voller Müll, die Fenster in den nicht bewohnten Wohnungen sind eingeschlagen, das Dach teilweise abgedeckt, usw.
Ich gehe davon aus, daß die Stadt das Haus loswerden wollte um nicht selber restaurieren zu müssen. Die finanziellen Verhältnisse der Käufer waren und sind nicht so gut daß sie das Haus herrichten können.
Der Stadt gehören noch weiter denkmalgeschützte Häuser in unserer Straße die auch seit vielen Jahren vergammeln und an denen nicht mal das notwendigste gerichtet wird. Inwieweit ist die Stadt als Besitzer verpflichtet denkmalgeschützte Häuser in ihrem Besitz zu erhalten und zu sanieren?
Vielen Dank
Sue (
)