Sanitärfirma - wer haftet für kein Ergebnis?

Hallo!
Eine Gastherma ist kaputt. Es kommt eine Sanitätsfirma, verbringt viel Zeit mit Nichtwissen, was man macht. Dann machen sie einen Kurzschluss, fuktioniert gar nichts mehr, kein Licht. Dann machen Sie eine provisorische Lösung, Therme läuft. Sie gehen.
Nach einer halben Stunde läuft die Therme nicht mehr. Kunde hat das telefonisch mitgeteilt.
Da sie aber so viel kaputt gemacht haben und nicht repariert, ruft der Kunde eine andere Firma, die das Ganze repariert.

Kunde hat kein Gewährleistungsanspruch ausgeübt, weil er einfach Angst hatte, dass sie wieder noch etwas kaputt machen, und nichts reparieren. Und es war dringend, da sehr kalt.

Nun stellt die erste Firma eine Rechnung dafür, dass sie doch dort waren.
Mit dem Kommentar - die Therme ist ja alt.

Gibt es keine Gesetzegrundlage dafür, dass man ohne Ergebnis nichts bezahlen muss?
Weil sie musste ja nicht die Therme anschauen, sondern reparieren.

Die Firma bietet eine Dienstleistung an, wird diese nicht erfüllt, sollte man dies der Firma klar machen, und nicht zahlen. Da die Firma sogar mehr kaputt, als repariert hat, würde ich auch noch in Betracht ziehen eine Entschädigung für die Kosten, und den Aufwand einzufördern. 

Mehr wird aber ein Anwalt wissen.

Hallo,

jetzt überlegen wir uns mal ganz schnell, wodurch sich Dienstleistungs- und Werkvertrag unterscheiden, erinnern uns dunkel an so etwas wie „tätiges Bemühen“ ./. „geschuldeten Erfolg“, und verwerfen diese Antwort mal ganz schnell.

Gruß vom Wiz

3 Like

Hallo,
ja der Unterschied ist mir auch klar - NUR meine Frage ist - wo ist dann die Grenze? Man kann so x-Kunden besuchen, nichts reparieren, weil man keine Ahnung hat - HAT SICH ABER BEMÜHT und dann Rechnungen stellen.
Man muss also als eine Sanitätsfirma gar nicht in Ordnung bringen und gar nichts reparieren? Geht das nicht schon Richtung Betrug/Hochstapelei? Gibt es wirklich dann keine gesetzliche Möglichkeit sich dagegen zu wehren?

Hallo!
Kommt darauf an, was Dir in Rechnung gestellt wurde. Die Wegzeit musst Du bezahlen, sonst aber nichts.
MfG
airblue21

Moin,

Wegzeit musst Du bezahlen, sonst aber nichts.

aha! Lies mal die Antwort von Wiz weiter unten und geh dann ein wenig in Dich!

Gandalf

Hallo,

betrachten wir es mal von der anderen Seite: Der Installateur wird zu x Kunden gerufen, dem einen Teil sind die benötigten Ersatzteile zu teuer, und er verzichtet auf die durchaus mögliche Reparatur. Einen anderen Teil der Kunden muss er leider sagen, dass die Reparatur unmöglich ist, weil es keine Ersatzteile mehr gibt, ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt, … Und dann gibt es tatsächlich diese Fälle, in deinen ein Gerät keinen Mucks mehr von sich gibt, eine erste Reparatur soweit erfolgreich ist, dass die Kiste wieder anspringt, dann aber erst der Grund für z.B. das Ansprechen einer Schutzeinrichtung überhaupt erst erkennen lässt (weil das Ding jetzt z.B. eine „ordentliche“ Fehlermeldung zeigt, …

Was soll der Installateur dann berechnen dürfen?

Selbstverständlich muss man nicht jedes stümperhafte Herumstochern im Nebel bezahlen. Wer einen Profi beauftragt, darf davon ausgehen, dass der wie ein Profi an die Sache ran geht, und „einen Plan hat“, also genau weiß, wie er vorzugehen hat, um schnellstmöglich die Fehlerursache(n) einzugrenzen und die Dinge dann auch (ohne noch zusätzliche Schäden anzurichten) wieder in Ordnung bringt.

Nur ist es natürlich schwer, hier zu einer konkreten Abgrenzung zu kommen. Gerade wenn man selbst eben nicht soviel von der Materie versteht, und ja gerade deshalb einen Profi gerufen hat. Im Zweifelsfall wird man sich Gedanken machen müssen, wo genau jemand den Pfad eines planvollen Vorgehens verlassen hat. D.h. auch den Stümper wird man zumindest dafür bezahlen müssen, dass er zunächst mal die Standard-Banalitäten abprüft. Ist ja nie ausgeschlossen, dass eine von denen tatsächlich zugeschlagen hat (auch wenn der Kunde 1001 Mal betont hat, dass die Sicherung drin, und der Wasserhahn offen ist).

Spätestens bei der Verursachung von zusätzlichen Schäden hat man aber mE ein gutes Argument dafür in der Hand, weitere Versuche einer Reparatur nicht mehr bezahlen zu wollen. Und gegenüber dem, was dann noch verbleibt kann man ja mit den entstandenen Schäden aufrechnen (und dabei vorsichtig eine gewisse Verhandlungsmasse einplanen).

Gruß vom Wiz

Moin!

Die Firma bietet eine Dienstleistung an, wird diese nicht erfüllt, sollte man dies der Firma :klar machen, und nicht zahlen.

Du wirst Lachen (oder auch nicht!) Ich darf Deine Gastherme sogar gegen Deinen Willen stilllegen (und zögere auch nicht, das zu tun), wenn ich sicherheitsrelevante Mängel feststelle. Die müssen nicht mal was mit der ursprünglichen Fehlerursache zu tun haben,die vielleicht durch einen kurzen Eingriff behoben werden könnte. Und trotzdem wirst Du den Einsatz zahlen müssen…frag Deinen Anwalt.
Ebenso hast Du einen Einsatz zu zahlen, der erfolglos verläuft, sei es, weil Ersatzteile nicht mehr verfügbar sind, das Gerät Kernschrott ist oder die Reparatur von Dir als Kunden als „zu teuer“ abgelehnt wird, und der nächste sich versuchen soll.
Natürlich gibt es auch Monteure, bei denen man ruhigen Gewissens nicht zahlen sollte. Null Plan und überall mit der Zange ran würde ich als Kunde sofort vom Hof jagen…keine Frage…
Gruß Walter

Moin!

Man kann so x-Kunden besuchen, nichts reparieren, weil man keine Ahnung hat - HAT :SICH ABER BEMÜHT und dann Rechnungen stellen.

Wird sich schnell herumsprechen…mit gravierenden Auftragseinbußen für die betreffende Firma.
Gruß Walter

Und der entstandene Schaden (Rechnung von der anderen Firma für die Reparatur, verursacht von der ersten Firma) - wie stellt man dies an die erste Firma? Einfach die Rechnung an Sie mit Kommentaren und Bitte um Bezahlung abschicken oder in einer besonderen Form (Schadensersatz etc.)?

MOD: Bitte Frage im rechtsbrett stellen
Hallo Fragewurm,

Deine Frage ist nicht technischer Natur, sondern rechtlicher.

Deshalb musst du sie auch dort stellen.
Verschieben kann ich nicht, das wird in den Rechtsbrettern sofort gelöscht, da es dort spezielle Vorgaben gibt.

MfG Peter(TOO)