Sanktion 3 monate nach fristloser kündigung?

Hallo,

also ich bin am 16.01.12 fristlos gekündigt worden, und habe bis heute (tag der antragstellung) keine leistungen bezogen oder beantragt.
heute meinen sie zu mir das ich wegen der fristlosen kündigung (von januar) eine 3 monatige sperrung bzw sanktion zu 100 prozentiger kürzung der leistung bekomme, weil ich vorsätzlich hilfeleistung beziehen will…aber ich habe in der zeit nach der kündigung bis jetzt wenigstens einen aushilfsjob gefunden was doch wiederrum zeigen sollte das ich gewillt bin zu arbeiten, außerdem habe ich eine freundin und wir haben ein fast 1 jähriges kind zsm. da stimmt doch was nicht, ich will ja alg 2 nicht dauerhaft beziehen, sondern nur bis ich wieder was gefunden habe.
Ist es also richtig das man mir fast 3 monate nach der kündigung eine sanktion geben kann?

Hallo,

also es ist schon so, dass du nach einer fristlosen Kündigung, die ja in der Regel nur dann ausgesprochen wird, wenn du etwas grundlegend falsch gemacht hast, ausgesprochen wird. Die Frage, die ich mir stelle, das geht aus deiner Frage nicht ganz hervor, ist, warum hast du kein ALG 1 beantragt? Hast du zuvor weniger als 1 Jahr gearbeitet? Wenn du jetzt einen Aushilfsjob hast, dann hast du kein Anspruch auf ALG 1, aber du kannst aufstockend ALG 2 bekommen, meine Logik dahinter ist, dass du dich um Arbeit bemüht hast, was tust und Anspruch auf Aufstockung hast, wenn es zum Leben nicht reicht. Außerdem ist es nicht üblich bei ALG 2, dass man eine 3 monatige Sperre bekommt. Das ist beim ALG 1 so. Wenn du einen Ablehnungsbescheid bzw einen Bescheid über 0 Euro Leistungen bekommst, dann widersprich diesem umgehend, die Bearbeitungszeiten bei Widersprüchen können sehr lang sein. Und alles was du tust beim Jobcenter IMMER SCFHRIFTLICH, auch beim Einreichen von Unterlagen, IMMER einen EINGANGSSTEMPEL verlangen. Ich habe mit denen schon lange Ärger und ich wäre aufgeschmissen, wenn ich da nicht so konsequent wäre. Wenn du noch weitere Fragen hast, melde dich gern bei mir, ich kann dir auch entsprechende Gesetzestexte zur Verfügung stellen.
MfG

Oh je, da fragst du mich was, wie kommst du denn auf mich? Bin ich irgendwo als Experte aufgelistet?

Also was ich ganz allgemein dazu sagen kann, ist dass es wohl darauf ankommt, warum du fristlos gekündigt wurdest. Stelle deine Situation dem Jobcenter schriftlich dar, verlange ein Anhörung, falls du es ungerecht findest.

War es vielleicht, das der Job für dich zu belastend oder unerträglich war. Sprich mal mit deinem Arzt, falls du gesundheitliche (auch psychische) Probleme hast. Vielleicht Ängste, Mobbing, unzumutbare Arbeitsverhältnisse oder Erschöpfung?

Auch müsstest du klären, ob die 3 Monats-Frist nicht bereits um ist.
Gehe doch mal zu einer Beratungsstelle (Arbeitslosenberatung/Rechtsberatung mal googeln für deinen Ort)

Es wäre ja auch schön, wenn man dir eine Anstellung anbieten könnte,in der du dich wohlfühlst mit dem du langfristig deine Familie ernähren kannst.

Du hast leider nichts Genaueres geschrieben, ob du eine Ausbildung hast, wie alt du bist, ob du alleine wohnst etc.

Für U25-jährige gibt es doch evtl bestimmte Integrationsmaßnahmen.

Geh und lass dir auch im Jobcenter einen Gesprächstermin geben und schildere dort deine familiäre und perspönliche Situation.

Viel Glück!

Hallo kevkook,
über die Rechtmäßigkeit Deiner Kündigung schreibst Du nichts. Die Situation ohne ausgiebige Informationen
kann ich schlecht beurteilen. Wenn die Arge eine Sperre
ausspricht mußt Du beweisen daß dieses zu Unrecht geschieht. Da hilft auch kein Aushilfsjob. An Deiner Stelle würde ich mir einen Beratungsschein vom Amtsgericht holen und zum Anwalt gehen.(Dort mußt Du lediglich 10€ bezahlen).

Gruß
Wuddel

So einfach ist es nicht aber gennerell ja.
D.h. wenn Du aus eigener Schuld fristlos gekündigt worden bist,kann man Dich drei Monate sperren.Ja und auch komplett aber eine 100% Sperre heißt soweit ich weiß nicht,daß Du gar kein Geld bekommst sondern nur keine Regelleistung also Miete,Gas usw schon und dies sind auch einiges.Solltest Du dies auch nicht bekommen ,kannst Du noch immer Wohngeld oder Sozialhilfe beatragen.Ich bin mir ziemlich sicher,daß Du auf jedem Fall irgendwoher Geld bekommst.Viel Glück dabei

Hallo

Falls du mit der Freundin und gemeinsamem Kind zusammenlebst (und sie grundsätzlich ALG2-berechtigt sind), dann müssten ihre Bedarfe getrennt von deinen berechnet und ggf. berücksichtigt werden.
Weil es bei dir aber auch auf die genaueren Hintergründe (u.a. der Kündigung) ankommt, würde ich dir ans Herz legen, deine Frage 'mal (mit ein paar mehr Infos) bei http://hartz.info/ (in der Rubrik „Leser helfen Lesern“) einzustellen. Dort wird man dir auch seitens der Mentoren und Admins sicherlich schnell und „rechtssicher“ weiterhelfen können; ich selber bin leider gerade auf dem Sprung und verreise beruflich ein paar Tage.

„Mehr Infos“ hieße z.B. : Hattest du durch deinen Job noch keinen grundsätzlichen Anspruch auf ALG1 / Arbeitslosengeld erarbeitet … oder gab es eine ALG1-Sperre ?
Hast du nachweislich einen ALG2-Antrag eingereicht (und wann genau) ? Wurde er vom Jobcenter angenommen (dazu sind sie verpflichtet) - und hast du bereits einen schriftlichen (Ablehnungs-) Bescheid dazu bekommen (auch dazu sind sie verpflichtet) ? Oder hast du dich heute erstmal beim Jobcenter erkundigt und sie haben dich gleich mündlich abgewimmelt ?
Welche Einkommen hat deine Freundin derzeit ? usw.

Mit etwas mehr Angaben wird man dir bei hartz.info gut weiterhelfen und dir auch deine Rechte /Möglichkeiten aufzeigen können.

Alles Gute für euch !
LG