Hallo,
also ich bin am 16.01.12 fristlos gekündigt worden, und habe bis heute (tag der antragstellung) keine leistungen bezogen oder beantragt.
heute meinen sie zu mir das ich wegen der fristlosen kündigung (von januar) eine 3 monatige sperrung bzw sanktion zu 100 prozentiger kürzung der leistung bekomme, weil ich vorsätzlich hilfeleistung beziehen will…aber ich habe in der zeit nach der kündigung bis jetzt wenigstens einen aushilfsjob gefunden was doch wiederrum zeigen sollte das ich gewillt bin zu arbeiten, außerdem habe ich eine freundin und wir haben ein fast 1 jähriges kind zsm. da stimmt doch was nicht, ich will ja alg 2 nicht dauerhaft beziehen, sondern nur bis ich wieder was gefunden habe.
Ist es also richtig das man mir fast 3 monate nach der kündigung eine sanktion geben kann?