Sanktion und jobcenter

was tun wenn jemand 3jahre krank wahr und deshalb net 8 std arbeiten kann und des jobcenter sich net daran hält wie es in den gutachten steht zb.8 std vollzeit arbeiten

hey,
ich würde den / die SB schriftlich darauf hinweisen und eine Kopie des Gutachtens dazu legen, mit der Frage warum dieses Gutachten bei der Jobvermittlung nicht berücksichtigt wird. Da Sie nur so und soviel Std. arbeiten dürfen. Verlangen Sie eine schriftliche Antwort innerhalb der nächsten 14 Tage. Eine schriftliche Antwort steht Ihnen zu, denn nur so können Sie sich zur Wehr setzen u. haben gegen den/die SB was in der Hand. Gegen eventuelle Sanktionen setzen Sie sofort innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt des Schreibens über die Sanktion Widerspruch ein.
Wenn Sie ein Schreiben an der Info des Jobcenters abgeben lassen Sie sich dies mit Unterschrift Stempel u. Datum bestätigen ungefähr so:
Unterschrift,Ort , Datum v. Ihnen.
Dann:
Ich bitte um Eingangsbestätigung mit Datum.

Gez. ………………………….
(Unterschrift) Datum

Stempel

Dann lassen Sie sich die Seite kopieren (manchmal kostet die Kopie 0,30 € )
oder Sie senden das Schreiben per Post Einschreiben mit Rückschein an den / die SB.
Bitte nie Originale abgeben (nur Kopien )
Die geben nicht nicht gerne Ihre Unterschrift und den Stempel auf Ihre Papiere aber Sie müssen das machen nicht abwimmeln lassen. Sollte sich daraufhin nichts ändern melden Sie sich wieder bei mir.( SB -Sachbearbeiter)
by medealuna
Ich arbeite weder als Anwalt,Notar o.bezahlte Beraterin.
Dies sind meine eigenen Erkenntnisse , Erfahrungen sowie angelesenes Wissen das
ich hier weitergebe.