Sanktionen vom Jobcenter U25

Hallo liebe Community,

ist es rein hypothetisch möglich, das Sanktionen in Höhe von 100% verhängt werden,
weil man bei seiner alten Arbeitsstätte 2 Tage fehlzeiten auf der Abrechnung hatte?
Und ist es relevant für das Jobcenter ob man krankheitsbedingt ausgefallen ist ohne eine entsprechende Krankmeldung vorzulegen oder entscheidet das Jobcenter nach gut dünken wer eine Sanktion bekommt und wer nicht.
Darf das Jobcenter in diesem Fall überhaupt Sanktionen verhängen (weil die fehlzeiten ja nicht bei Jobcenter entstanden sind, sondern bei der alten Arbeitsstätte.)
oder dürfen die das so einfach?

Hi,

was ist passiert? Da fehlt jemand zwei Tage krankheitsbedingt auf der Arbeit wird danach arbeitslos und wegen dieser zwei Fehltage bekommt man das Arbeitlosengeld komplett gestrichen?

Ich glaube, in dieser Geschichte fehlen einige Teile:

  1. was stand denn im Arbeitsvertrag bezüglich Krankmeldung drin? Manche Arbeitgeber wollen am ersten Arbeitstag ein Attest, andere am dritten.

  2. Hat man sich denn überhaupt beim Arbeitgeber gemeldet, dass man an diesen zwei Tagen nicht zur Arbeit erscheint, da man siech darniederliegt? Oder fand dieses Fernbleiben zunächst kommentarlos statt? War das eventuell nicht der erste derartige Fall?

  3. Gibt es einen Zusammenhang zwischen dieser Krankheit und der Arbeitlosigkeit?

  4. Für was für einen Zeitraum wurden die Leistungen gekürzt? Was steht in der schriftlichen Begründung drin?

*wink*

Petzi

Hallo,

ist es rein hypothetisch möglich, das Sanktionen in Höhe von
100% verhängt werden,

Um welche Sanktionen handelt es sich?

oder entscheidet das Jobcenter nach gut dünken wer
eine Sanktion bekommt und wer nicht.

Nein

Auch ohne Gruß